Claudia Keel-Graf
erklärt, mit welchen Zutaten dasThurbobräu gebraut wird.
Christoph Blocher
Vor zehn Jahren haben Volk und Stände die Masseneinwanderungsinitiative angenommen. Seither steht in der Verfassung: «Die Schweiz steuert die Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern eigenständig.» Und zwar mit «jährlichen Höchstzahlen und Kontingenten» unter «Berücksichtigung eines Vorrangs für Schweizerinnen und Schweizer». Die auf Verfassung und Gesetze vereidigten National- und Ständeräte taten das Gegenteil.
Gemäss den Zahlen des Staatssekretariats für Migration sind 2023 181’533 Ausländer zugewandert und 75’291 ausgewandert. Dies ergibt eine Netto-Zuwanderung von 106’262 Personen. Da man in Bern aber auf dem Papier die Zahl 100’000 keinesfalls überschreiten wollte, hat die Verwaltung aufgrund seltsamer Kategorien dies auf netto 98’851 Zuwanderer herunterkorrigiert. Das bedeutet aber immer noch eine Netto-Zuwanderung von beinahe einer Stadt wie Winterthur – in einem einzigen Jahr!
Jetzt will der Bundesrat mit der EU Verträge abschliessen, wonach die Schweiz Gesetze von Brüssel übernehmen muss; so auch in Bezug auf die Zuwanderung. Damit können die Bürgerinnen und Bürger über ihr Geschick nicht mehr selber bestimmen. Die EU wird dann entscheiden! Jetzt kommen Professoren und Spezialisten des Europarechts und bestreiten, dass es sich um einen Kolonialvertrag handelt.
Von einem Kolonialvertrag spricht man dann, wenn ein Land oder eine Gemeinschaft von Ländern über ein anderes Land bestimmt. So beherrscht heute beispielsweise China Hongkong, das praktisch chinesisch geworden ist. Würde das neue institutionelle Abkommen angenommen, würde die Schweiz von der EU beherrscht. Für die Schweiz wäre aber der koloniale Charakter eines solchen Abkommens noch viel einschneidender, denn wir kennen im Gegensatz zu Hongkong noch die Volksabstimmungen.
E gfreuti Wuche
Christoph Blocher
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