Claudia Keel-Graf
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Am Bezirksgericht Frauenfeld wurde ein Familienvater verurteilt. Der Mann verging sich an der Nichte seiner Ehefrau. Nun warten zehn Monate Gefängnis und eine Geldstrafe
Hinterthurgau Der im Hinterthurgau wohnhafte Mann hatte sich mehrfach an der damals neunjährigen Nichte seiner Ehefrau vergangen. In mindestens vier Fällen berührte er sensible Stellen ihres Körpers, worauf sich das Mädchen zu wehren versuchte. Trotzdem hörte er nicht auf – bis sie aufgab und die Berührungen zuliess, wie das Gericht schilderte. Während der Übergriffe zeigte der Beschuldigte dem Opfer jeweils pornografische Inhalte auf seinem Smartphone oder Tablet. Darunter auch sogenannte japanische Hentai-Pornos, in denen Comicfiguren miteinander sexuelle Handlungen vollziehen.
Die Übergriffe ereigneten sich sowohl im Haus des Beschuldigten als auch während eines gemeinsamen Familienurlaubs in Italien. Die Taten fanden zwischen 2021 und August 2022 statt. Vor Gericht gab der Angeklagte an, dass er die Taten in einem Zustand emotionaler Aufgewühltheit begangen habe. Er führte aus, dass nicht die Taten selbst, sondern der Gedanke, dabei beobachtet zu werden, ihm einen Adrenalinschub verschafft habe. Er betonte, dass ihm die Tragweite seiner Handlungen erst später bewusst geworden sei, und er bedauere, was geschehen ist. «Ich wollte das nie machen, ich habe das nie geplant und habe zuvor nie jemandem wehgetan. Aber damit habe ich mein Leben ruiniert. Es ist sehr schnell passiert», so der Angeklagte. Seit den Vorfällen habe er psychologische Hilfe in Anspruch genommen.
Neben den sexuellen Übergriffen wurde der Angeklagte auch wegen des Verstosses gegen das Waffengesetz verurteilt. Im August 2022 hatte er ein Klappmesser über die Onlineplattform Aliexpress zu sich nach Hause bestellt, ohne über die notwendige Genehmigung zu verfügen. Dem Angeklagten sei die Rechtslage nicht bewusst gewesen: «Ich wusste nicht, dass es verboten ist. Ich war in Basel in einem Comicladen und sah, dass sie riesige Schwerter und Samuraisachen verkauften, und das war ein kleines Messer. Ich hatte von der gleichen Plattform schon zuvor diverse andere Sachen fürs Camping bestellt.» Das Klappmesser wurde vom Zoll beschlagnahmt und nach der Verurteilung vernichtet.
Der Beschuldigte bekannte sich vor Gericht für beide Anklagepunkte schuldig. So verhängte das Gericht eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten, die auf zwei Jahre Bewährung ausgesetzt wurde. Zudem wurde dem Familienvater ein lebenslängliches Tätigkeitsverbot mit Kindern und Jugendlichen verhängt. Obendrein entstehen ihm Kosten von rund 30’000 Franken, worunter Gerichts- und Verfahrenskosten sowie eine Genugtuung von 5000 Franken an das Opfer entfallen. Der Angeklagte, der weiterhin mit seiner Frau und den gemeinsamen Kindern zusammenlebt, akzeptierte die verhängten Massnahmen. Das Gericht betonte zum Schluss die Notwendigkeit, dass er die psychologische Therapie fortsetzen solle, um seine Vergangenheit aufzuarbeiten.
jms
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