Claudia Veit
hat in ihrem Monster-Wettbewerb eine Gewinnerin erkoren.
Der Park, der das denkmalgeschützte Weiherhaus in Wängi einst umgab, wurde abgeholzt, und ein Baugesuch für fünf neue Gebäude steht aktuell in der Gemeinde zur Auflage. Paul Meier sieht darin eine Missachtung des Denkmalschutzes.
Wängi Das Weiherhaus an der Dorfstrasse in Wängi ist ein ehemaliges Herrschaftshaus mit reicher Geschichte, die bis ins 13. Jahrhundert zurückreicht. Im Schutzplan der Gemeinde ist die Liegenschaft daher seit 2004 als grundeigentümerverbindlich geschütztes Denkmal ausgewiesen. Als das Grundstück im Jahr 2020 verkauft werden sollte, bezog das Amt für Denkmalpflege in seiner Einschätzung klar Stellung gegen jegliche Bebauung: «In der Umgebungsgestaltung der Landsitzanlage mit ihrem vielfältigen Baumbestand lässt sich ablesen, dass diese auf die ehemalige Wasserburg mit Graben zurückgeht. Das Denkmal ist samt seiner Umgebung zu erhalten.» Auf Basis dessen verkauften die Vorbesitzer das Grundstück für 3,2 Millionen Franken.
Kurz nach dem Verkauf des Grundstücks begann der neue Eigentümer mit der Rodung der Parkanlage. «Als ich das sah, war ich schockiert. Es sah aus als würde ein ganzer Wald abgeholzt», erzählt der Wängener Paul Meier, der vor fünf Jahren ebenfalls ein Auge auf das Grundstück geworfen hatte. Nach diesem radikalen Schritt des neuen Eigentümers verhängte die Gemeinde einen Baustopp und kündigte an, eine Planungszone für das Areal zu erstellen, die den «Schutzumfang» des sich auf dem Grundstück befindenden Weiherhauses und dessen Umgebung festlegen sollte. «Wie ich das sehe, gab es weder Sanktionen noch wurde seitens der Gemeinde ein Plan ausgearbeitet», kritisiert Meier. Nachdem die Frist für den Schutzplan verstrichen war, reichte der Eigentümer ein Baugesuch für fünf neue Mehrfamilienhäuser ein, die auf der ehemaligen Parkanlage errichtet werden sollen. Dieses liegt aktuell bis zum 3. Februar öffentlich auf.
«Als die Liegenschaft zum Verkauf stand, hiess es seitens der Denkmalpflege noch, man müsste sogar für die Änderung der Farbe der Fensterläden ein Baugesuch einreichen», ärgert sich Paul Meier. Er betont, dass das Grundstück in diesem Fall weit unter Marktwert verkauft wurde, weil der Denkmalschutz jegliche Bebauung ausschloss. «Ehemalige Eigentümer und ehrliche Interessenten wurden getäuscht», so Meier. Mit einem Landwert von mindestens acht Millionen mache das eine Wertdifferenz von rund fünf Millionen, sagt er. Eigentümer Urs Koller widerspricht: «Im Hinweisinventar des Amtes für Denkmalpflege wurde 2004 lediglich das Haus eingetragen, nicht der Garten. Das Grundstück liegt in einer ordentlichen Bauzone. Die Gemeinde und das Hochbauamt haben geprüft, ob uns etwas vorzuwerfen ist, und nichts gefunden – das Schreiben von 2020 hatte keine Rechtsgrundlage.» Auch das denkmalgeschützte Weiherhaus werde durch ihre Baupläne nicht tangiert.
Meier versteht nicht, warum die Gemeinde die Liegenschaft unter diesen Umständen nicht selbst erworben hat: «Wenn ein Grundstück mitten in Wängi auf den Markt kommt, muss die Gemeinde doch an dessen Gestaltung interessiert sein. Man hätte den Park der Öffentlichkeit zugänglich machen können – ähnlich wie bei der Villa Sutter in Münchwilen.» Besonders enttäuschend sei für ihn auch das Schweigen der Denkmalpflege, die einst klar von einer Bebauung abriet. «Warum erhebt sie jetzt keine Einsprache?» Auf Nachfrage bei der kantonalen Denkmalpflege stellt Amtschef Giovanni Menghini klar, für einen Einspruch habe man keine Rechtsmittel und eine Intervention liege alleine in der Verantwortung der Gemeinde: «Die Denkmalpflege des Kantons Thurgau hat eine rein beratende Funktion – sie entscheidet nicht.»
Urs Koller fügt hinzu, dass sowohl die Denkmalpflege als auch die Gemeinde in die Planung der Überbauung eng eingebunden waren. «Wir arbeiteten mit einem Studienauftrag, bei dem fünf namhafte Architekturbüros Vorschläge einbrachten. Der Chef des Hochbauamtes war in der Fachjury und der Gemeindepräsident sowie Vertreter der Denkmalpflege standen beratend zur Seite. Das Siegerprojekt wurde breit abgestützt.» Der Bauherr sieht daher keinen Grund zur Aufregung: «Wir haben extreme Aufwendungen gemacht, um uns an das Gesetz zu halten. Es handelt sich um eine normale Dorfkernzone mit hoher Nachfrage nach Wohnraum. Die Lage ist ideal – schulnah und zentral.»
jms
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