Roger Edelmann
hat im Rahmen der Aktionstage gegen Gewalt an Frauen drei Sitzbänke umgestaltet.
Nachdem die Arbeiten an der Fassade des Schlosses abgeschlossen worden sind, hat der Gemeinderat der Bauherrschaft
mitgeteilt, dass nach seiner Auffassung der Kran nun abgebrochen werden kann.
Seit Jahren prägt ein Baukran das Bild beim Schloss Sonnenberg in Stettfurt – sehr zum Ärger vieler. Nun hat der Gemeinderat genug: Der Kran soll weg. Markus Bürgi erklärt, warum jetzt gehandelt wird – und wie die Gemeinde den Abbruch notfalls selbst durchsetzen will.
Stettfurt Der Baukran neben dem Schloss Sonnenberg steht seit vielen Jahren und stört das historische Erscheinungsbild erheblich. Nach Abschluss der Fassadenarbeiten hat der Gemeinderat entschieden, dass der Kran, der für Innenarbeiten nicht mehr nötig ist, bis spätestens 28. Februar 2026 abgebrochen werden muss. Um verbleibende Arbeiten zu ermöglichen, wurde eine Übergangsfrist gewährt. Der Rat drohte eine Ersatzvornahme an und entzog dem Entscheid die aufschiebende Wirkung. Dieser ist noch nicht rechtskräftig.
Markus Bürgi, seit wann steht der Baukran Ihrer Erinnerung nach beim Schloss Sonnenberg, und wie haben Sie persönlich seine «Präsenz» über all die Jahre erlebt?
Ich wohne seit 2011 in Stettfurt und ich meine, dass ich als Einwohner von Stettfurt das Schloss noch nicht ohne Kran gesehen habe. Zu Beginn störte der Kran nicht, denn zu einer Baustelle gehört auch ein Kran. Als der Baufortschritt aber über Jahre nur sehr schleppend vorangegangen ist beziehungsweise gar nicht gebaut wurde, stellte sich schon immer mehr die Frage, weshalb der Kran stehen bleiben muss. Für die Stettfurterinnen und Stettfurter ist der Kran ein Stück weit auch belastend, weil unsere schöne Gemeinde oft darauf reduziert wird.
Wie sehr stört der Kran aus Ihrer Sicht das Erscheinungsbild des Schlosses und die Wirkung dieses historischen Orts?
Das Schloss ist von weither sichtbar, es liegt auf dem Immenberg, der selbst ein wunderschöner Ort ist. Wenn mehr als ein Jahrzehnt ein Baukran derart exponiert und oft ungenutzt neben einem historischen Bauwerk steht, dann wird dies sehr störend. Aus meiner Sicht geht man mit einem Kulturgut so nicht um.
Was war der Auslöser dafür, dass der Gemeinderat jetzt entschieden hat, den Abbruch verbindlich zu verfügen?
Ein Kran ist Teil der Baustelleninstallation und darf grundsätzlich während Bauarbeiten aufgestellt sein. Im Frühling sind die Arbeiten an der Fassade aber beendet worden und für den Gemeinderat ist nicht mehr ersichtlich, für welche Arbeiten der Kran noch zwingend notwendig ist. Aufgrund der extrem langen Dauer der Bauarbeiten sowie der Bedeutung des Objekts ist der Gemeinderat der Meinung, dass jetzt ein Abbruch verfügt werden kann.
Können Sie erklären, warum es so lange gedauert hat, bis dieser Schritt gemacht wurde – immerhin steht der Kran ja schon seit Jahren?
Man kann nicht einfach einen Abbruch verfügen, denn im Grundsatz sind Baustelleninstallationen erlaubt. Es gilt bei einem Entscheid stets alle Rechtspositionen zu würdigen. Der aktuelle Stand der Arbeiten und die spezielle Situation um das Schloss haben den Schritt aus Sicht des Gemeinderats jetzt aber gerechtfertigt.
Wie verlief der Dialog mit der Bauherrschaft bisher? Gab es Versprechen oder Vereinbarungen, die nicht eingehalten wurden?
Ein eigentlicher Dialog ist kaum möglich. Es gibt Korrespondenz über einen Anwalt. Im Rahmen eines früheren Rechtsmittelverfahrens hatte sich die Gemeinde in einer Vereinbarung zum weiteren Vorgehen mit der Bauherrschaft auf einige Punkte geeinigt. Teil der Vereinbarung war auch ein grober Zeitplan, der in der Zwischenzeit aber überholt ist.
Der Gemeinderat hat dem Entscheid die aufschiebende Wirkung entzogen – ein eher seltener Schritt. Warum war dieser Punkt so wichtig?
Es ist kein wichtiger Punkt. Aus Sicht des Gemeinderats liegt einfach ein Fall vor, der diese Anordnung rechtfertigt. Ein Verzögern durch ein Rechtsmittel steht in keinem Verhältnis zu den betroffenen öffentlichen Interessen. Deshalb hat der Gemeinderat so entschieden.
Wie reagieren die Eigentümer beziehungsweise die Bauherrschaft auf den Entscheid? Gab es bereits Signale, ob sie Einsprache erheben werden?
Der Eigentümer und die Bauherrschaft haben Rekurs erhoben.
Welche Möglichkeiten hätte die Gemeinde, wenn der Kran bis Ende Februar 2026 trotzdem nicht entfernt wird?
Wenn der Entscheid der Gemeinde dann rechtskräftig ist oder die aufschiebende Wirkung noch entzogen ist, dann müsste der Gemeinderat eine Ersatzvornahme prüfen, das heisst, dass die Gemeinde den Abbruch auf Kosten des Eigentümers in Auftrag gibt.
Was bedeutet das Schloss Sonnenberg für Sie persönlich – als Bürger und als Vertreter der Gemeinde?
Wenn ich im Kanton unterwegs bin, werde ich oft auf das Schloss angesprochen und beinahe jede Person erzählt mir eine persönliche Erinnerung zum Schloss. Dies freut mich und zeigt mir, dass das Schloss nicht «bloss» ein Schutzobjekt ist, sondern ein Ort, der mit vielen positiven Emotionen verbunden ist. Dies gilt im Speziellen für die Bevölkerung von Stettfurt. Es gibt nicht viele Orte im Thurgau, die solche Emotionen wecken. Deshalb ist das Schloss für die Gemeinde und für mich persönlich ein sehr besonderer Ort.
Wenn der Kran eines Tages tatsächlich verschwindet – wie soll der Platz oder das Schlossumfeld danach wirken? Haben Sie eine Vision, wie es dort aussehen sollte?
Die vielen positiven Erinnerungen an das Schloss zeigen mir, dass das Gebäude ein Treffpunkt war, sei es für Ausflüge, Feste oder anderes. Die wunderbare Lage lädt zu einem Zusammenkommen ein. Mein Wunsch ist es, dass das Schloss wieder ein Treffpunkt wird, es zum Verweilen einlädt und ein Zeuge unserer Geschichte bleibt.
Lui Eigenmann
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