Laura Oberholzer
ist seit zwei Jahren Leiterin der Midnightsports in Zuzwil.
Bereits 2016 sah eine Teilrevision des Richtplans des Kantons Thurgau bis zu neun Standorte für Grosswindanlagen in Wuppenau und Braunau vor. Diese Pläne stiessen in beiden Gemeinden auf Widerstand. Wuppenau ging damit sogar bis vors Bundesgericht.
Wuppenau Die Gemeinde Wuppenau legte in ihrer revidierten Ortsplanung im November 2021 klare Regeln für Windkraft fest. Doch das Departement für Bau und Umwelt genehmigte diese im Dezember 2022 nicht, woraufhin Wuppenau Beschwerde einreichte. Im September 2023 wies das Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau die Beschwerde ab, woraufhin die Gemeinde am 3. Januar 2024 den Fall ans Bundesgericht weiterzog. Nun ist das Urteil gefallen. Das Bundesgericht hat am 29. Januar die Beschwerde der Gemeinde Wuppenau in einem Punkt gutgeheissen: Der Satz «Im Gebiet Greutensberg zwischen Braunau und Wuppenau dürfen höchstens Grosswindanlagen realisiert werden, welche die landschaftliche Qualität sowie die Wohn- und Lebenssituation der bestehenden Besiedlung nicht übermässig beeinträchtigen» bleibt bestehen. Weitergehende Einschränkungen, wie die von Wuppenau gewünschte Mindestdistanz von 700 Metern zu Wohngebäuden, wurden hingegen nicht genehmigt.
Trotz der juristischen Auseinandersetzung gibt es aktuell gar kein konkretes Windkraftprojekt in der Region. «Dass kein Projekt da ist, freut uns. Auch das Stadtwerk Genf, welches zuvor Messungen durchgeführt hatte, zog sich inzwischen von einem Bauvorhaben zurück», erzählt der Wuppenauer Gemeindepräsident Patrick Clesle. Dennoch bleibt das Thema aktuell, da es weiterhin drei Möglichkeiten gibt, wie eine Windkraftanlage doch noch realisiert werden könnte: Entweder bringt ein Investor ein neues Projekt ein, die Gemeinde selbst weist eine Windkraftzone aus oder der Bund erklärt die Windenergie an diesem Standort für national wichtig und übersteuert damit die lokale Entscheidung. «Dass wir in unserer Gemeindeautonomie übergangen werden könnten, ärgert mich», kritisiert Clesle. «Mit diesem Problem ist unsere Gemeinde aber nicht alleine. Der Verband Freie Landschaft Schweiz hat zu dem Thema sogar eine aktuelle Volksinitiative mit Unterschriftensammlung lanciert.»
Obwohl ihre Beschwerde zu einem Grossteil abgewiesen wurde, wertet der Wuppenauer Gemeinderat das Bundesgerichtsurteil als Teilerfolg. «Wir haben nicht erwartet, dass unsere Beschwerde gutgeheissen wird. Dass dennoch ein Teil durchgekommen ist, freut mich sehr», erzählt Clesle und ergänzt: «Wir sind die Extrameile gegangen, um Klarheit zu schaffen, sowohl für uns als auch für den Kanton.» Die Gemeinde werde sich weiterhin gegen Windkraftanlagen wehren, sollte ein neuer Vorstoss erfolgen. Für den Moment sei das Thema aber ad acta gelegt – auch wenn die Geschichte noch nicht zu Ende geschrieben sei. Denn wie Clesle es formuliert: «Böse gesagt ist dieses Thema wie eine chronische Krankheit, die jederzeit wieder ausbrechen kann. Sobald ein Investor oder der Bund neue Pläne vorbringen, werden wir uns wieder damit beschäftigen müssen. Aber mit unserem Einspruch haben wir präventiv gehandelt und ein Zeichen gesetzt.»
Auch wenn die Windkraftpläne auf Widerstand stossen, setzt Wuppenau ebenfalls auf erneuerbare Energien – insbesondere auf Photovoltaik. «Wir haben mittlerweile viele PV-Anlagen bewilligt und in Betrieb, und praktisch jede Woche gehen weitere Gesuche ein. Bereits jetzt produzieren wir auf diese Weise rund 30 Prozent unseres Jahresstroms selbst», freut sich Clesle. Damit sei die Produktion von Strom in Wuppenau schon jetzt zu einem Grossteil nachhaltig, so der Gemeindepräsident abschliessend.
jms
Braunau Auch David Zimmermann, Gemeindepräsident der Nachbargemeinde Braunau, sprach sich von Anfang an für die Beschwerde der Wuppenauer aus. So sagte er im Interview mit den WN im vergangenen Juni: «Ich unterstütze dieses Vorgehen ausdrücklich. Ich erhoffe mir im besten Fall eine klare Stellungnahme zugunsten der Gemeindeautonomie.» Auch nach den jüngsten Ereignissen bleibt Zimmermann der Überzeugung: «Die aktuellen Entwicklungen zeigen, dass die Bevölkerung mit dieser Art von Energiegewinnung nicht einverstanden ist (Abstimmungen in Thundorf oder auf dem SFS-Firmengelände in Heerbrugg). Auch die Bevölkerung der Gemeinde Braunau hat dies an diversen Abstimmungen – beispielsweise beim Energiegesetz – an der Urne jeweils klar bekräftigt. Dies scheint zwischenzeitlich auch bei der Regierung angekommen zu sein und daher steht diese Art von Energiegewinnung nicht zur Diskussion.»
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