Roger Edelmann
hat im Rahmen der Aktionstage gegen Gewalt an Frauen drei Sitzbänke umgestaltet.
Seit über drei Jahrzehnten prägt der Ahornbaum die Liegenschaft an der Jonschwilerstrasse – jetzt droht ihm die Fällung wegen eines Grenzstreits.
Schwarzenbach «Wir haben dabei zugesehen, wie der Ahorn vor 35 Jahren gepflanzt wurde, und müssen nun mitansehen, wie er aufgrund einer einzigen Familie gefällt werden soll», sind Hans Thoma und seine Frau Madeleine Thoma-Hügli fassungslos. Der rund acht Meter hohe Laubbaum sorgt für gehörig Zündstoff in der Nachbarschaft.
Hans Thoma und seine Frau sind eine von insgesamt 20 Stockwerkeigentümerschaften an der Jonschwilerstrasse 30 und 32. Zu ihrem Grundstück gehört seit über drei Jahrzehnten ein Ahornbaum. «Der Baum nimmt CO auf und ist im Sommer auch Zuhause eines Taubenpärchens», betont Madeleine Thoma-Hügli. «An der Stockwerkeigentümerversammlung im März teilte uns die Verwaltung mit, dass unsere Nachbarn, die Familie Herrmann, sich an dem Ahornbaum stören», erinnert sie sich. «Sie scheinen sich am Laub zu nerven», mutmasst das Ehepaar. Der Hauswart der Liegenschaft erinnert sich an eine Begegnung mit seiner Nachbarin: «Sie fragte mich, was mit dem Baum nun geschehe», so Hans Thoma, «da sagte ich ihr, er bleibe stehen.» Daraufhin habe sie schweigend auf dem Absatz kehrtgemacht.
Vor rund drei Wochen erhielt das Ehepaar ein Schreiben der Rechtsanwälte Stadelmann, welches der Redaktion vorliegt. Darin wird auf die Grenzabstände in Art. 98 des Einführungsgesetzes (EG ZGB) hingewiesen. Gemäss Abs. 1 lit. a gilt bei hochstämmigen Bäumen ein Mindestgrenzabstand von sechs Metern. «Der Ahorn steht zu nah», bestätigt Hans Thoma. Familie Herrmann fordert im Anwaltsschreiben deshalb die Fällung des Baumes. «Es kommt mir vor, als wären wir im Kindergarten», sagt Madeleine Thoma-Hügli. «Alle 20 Stockwerkeigentümer wollen den Baum erhalten», ergänzt ihr Mann. «Der Ahorn ist völlig gesund», weiss Thoma. «Es ist unsinnig, ihn einfach zu fällen.»
Die Gesetzeslage würde sich ändern, wenn der Baum zurückgeschnitten wird, weiss seine Frau. «Ein so drastischer Rückschnitt und die Entfernung eines Hauptstammes würden den Baum jedoch langfristig schädigen», betont Hans Thoma. Dies wurde durch einen Fachspezialisten bestätigt, teilt die Verwaltung auf Anfrage mit.
Einen Anwalt möchten die Stockwerkeigentümer nicht einschalten. «Uns wurde auch vonseiten der Verwaltung davon abgeraten, da der gesetzlich vorgeschriebene Grenzabstand nicht eingehalten wird», erzählt der Hauswart. So entstünden im Falle eines Gerichtsverfahrens unnötige Kosten. «Wegen eines Baumes wollen wir keinen jahrelangen Rechtsstreit», betont das Ehepaar Thoma-Hügli. Bis auf eine Partei würden es auch die anderen Stockwerkeigentümer so sehen. «Es ist einfach himmeltraurig», bedauert Madeleine Thoma-Hügli, «da diskutieren wir lang und breit über das Thema Biodiversität und dann muss ein gesunder Baum wegen seines Laubs gefällt werden.»
Von Dominique Thomi
Familie Herrmann nimmt Stellung: «In den vergangenen 17 Jahren haben wir mehrfach darum gebeten, den Baum (wegen übermässigem Laubfall, Schattenwurf und Gefährdung unseres Gartenhauses im Falle eines Unwetters) zu pflegen und in der Grösse zu reduzieren. Der Grenzabstand des Baumes von sechs Metern ist massiv unterschritten und verletzt somit geltendes Recht. Im November 2024 haben wir alle Eigentümer und die Verwaltung kontaktiert und Lösungsvorschläge unterbreitet. Diese wurden allesamt an der letzten STWEG-Versammlung abgelehnt. Wir wurden nie direkt von der STWEG kontaktiert und haben nie eine Rückmeldung auf unsere Vorschläge erhalten. Ihre Anfrage stellt die erste, wenn auch indirekte Kontaktaufnahme dar. Es irritiert doch sehr, dass die STWEG den Weg über die Medien sucht und gleichzeitig seit über einem Jahr den Dialog mit uns verweigert. Wir bedauern, dass es so weit kommen musste. Mit Unterhalt, Rückschnitt und Dialog hätte die Angelegenheit vermieden werden können.»
Falsche Darstellung der Sachlage : der Baum stört in keiner Weise, sondern die Sturheit und Ignoranz der STWEG zum Unterhalt ( Rückschnitt) und Pflege des Baumes ,Der Baum ist mind. 12 m hoch. Ein Lösungsvorschlag und Dialog zum Problem seitens STWEG hat gar nie statt gefunden. Die STWEG hatte 1 Jahr Zeit den Baum zurückzuschneiden, ohne Schaden zu nehmen. Die STWEG ist dafür eigenverantwortlich.
Herrmann antworten
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