Juliana Hassler
half Kindern, ihre eigenen Schoko-Osterhasen
herzustellen.
Orsolya Virag kämpft noch immer um den ihr zustehenden Lohn als Fillialeiterin des ehemaligen Vita-Shops.
Nach dem überraschenden Aus des Vita-Shops in Flawil stand Filialleiterin Orsolya Virag plötzlich ohne Lohn da. Ihr ehemaliger Arbeitgeber zahlte monatelang nicht, liess Schlichtungstermine verstreichen und legte widersprüchliche Lohnabrechnungen vor. Nun hat das Kreisgericht ein Urteil gefällt.
Flawil «Mittlerweile konnte er den Laden verkaufen und da habe ich natürlich auf mein Geld gehofft. Leider vergeblich», sagt Orsolya Virag enttäuscht. Die Rede ist vom Supermarkt an der Mühlebachstrasse in Flawil und dessen Besitzer Turan Allak. Der Eigentümer der Vita Food GmbH schloss vergangenen Juli Hals über Kopf seine Türen und hinterliess nicht nur die verblüffte Kundschaft, sondern auch seine nichts ahnende Filialleiterin Orsolya Virag (WN vom 17. Oktober 2024). «Nicht nur», erinnert sich Virag, «dass er mich nicht beim kantonalen Quellensteueramt angemeldet hatte, er bezahlte mir auch nicht mein zustehendes Gehalt. Turan Allak schuldet mir noch immer rund 10’000 Franken.» Da Allak vergangenen Oktober nicht am vereinbarten Schlichtungstermin erschien, zog die 25-Jährige weiter vors Kreisgericht.
«Als ich über meinen Rechtsvertreter der Gewerkschaft Unia, Lukas Auer, die Dokumente zur Einsicht für den Gerichtstermin erhielt, traute ich meinen Augen nicht», erzählt Orsolya Virag entsetzt. Die vom ehemaligen Arbeitgeber eingereichten Lohnabrechnungen stimmten nicht mit ihren eigenen überein. Neben den Abrechnungen, sagt Virag, behaupte Allak, sie habe von ihm am 23. Dezember 2024 eine Summe über 5102.85 Franken in bar erhalten. «Das ist absoluter Blödsinn. Ich habe diesen Betrag von ihm nicht erhalten», findet die ehemalige Filialleiterin klare Worte. «Eine Videoaufnahme der Überwachungskamera zeigt, dass ich an diesem Tag von 5.50 bis 19.30 Uhr arbeiten war.» Virag habe Kontoauszüge, die beweisen, dass kein solcher Betrag einbezahlt wurde: «Was hätte ich mit einem so hohen Betrag in bar anderes machen sollen, als ihn auf mein Konto einzuzahlen?»
Der Gerichtstermin fand am 4. Februar statt. «Ich war mir bis zuletzt nicht sicher, ob er dieses Mal auftauchen würde», verrät die 25-Jährige. Doch Turan Allak erschien zum vereinbarten Termin. «Die Verhandlung war für mich sehr nervenaufreibend», berichtet Virag. «Er stritt anfangs alles ab und beschuldigte mich der Faulheit», lässt die gebürtige Ungarin den Tag vor Gericht Revue passieren. «Herr Allak trat im Gericht herrisch und beleidigend auf», bestätigt auch Lukas Auer auf Anfrage. «Ich sei», so Virag, «anstatt zu arbeiten ständig an meinem Telefon gewesen, da ich eine schwierige Familie hätte.» Dies ging der 25-Jährigen entschieden zu weit: «Du kannst über mich sagen, was du willst, aber lass meine Familie aus dem Spiel.» Somit entschied Virag, die Entscheidung der Richterin zu überlassen und das Verfahren nicht weiterzuziehen.
«Die Richterin hat zugunsten von Orsolya Virag entschieden», bestätigt Lukas Auer. Im Gerichtsurteil, das der Redaktion vorliegt, wurde Turan Allak unter anderem zu folgenden Handlungen verpflichtet: Bezahlen der Summe von 6003.55 Franken nebst Zins zu fünf Prozent seit dem 31. Juli 2024, Bezahlen des Bruttolohns über 2331.05 Franken nebst Zins zu fünf Prozent seit dem 31. Juli 2024, Aushändigung korrekter Lohnabrechnungen der Monate Dezember bis Juli 2024 sowie des Lohnausweises für 2024 und eines Arbeitszeugnisses innert zwei Wochen. «Herr Allak erhob Einsprache gegen das Urteil», weiss Auer. Das Kantonsgericht St.Gallen habe nun die Unterlagen vom Kreisgericht Wil eingefordert. Sucht man im Handelsregister nach der Vita Food GmbH ist diese mittlerweile in Liquidation.
«Dass Turan Allak nun Einsprache erhoben hat, kann ich nicht ernst nehmen. Es geht mir schon lange nicht mehr ums Geld, sondern um Gerechtigkeit», sagt die ehemalige Filialleiterin. «Ich bin Lukas Auer und der Gewerkschaft Unia», so Orsolya Virag, «von Herzen dankbar für ihre Unterstützung.» Zudem hat die gebürtige Ungarin mittlerweile wieder eine gute Arbeitsstelle gefunden: «Es geht mir wieder gut», verrät sie. Trotz des positiven Urteils stellt sie sich jedoch die Frage: «Wie kann es sein, dass es in der Schweiz überhaupt so weit kommt? Eine Privatperson hätte man schon längst einer Lohnpfändung unterzogen. Das macht mich einfach nur wütend.»
Den Grund, weshalb Turan Allak Einsprache gegen das Urteil erhoben hat, möchte er nicht kommentieren. Auf mehrmalige Anfrage der Redaktion schreibt er: «Sie werden verstehen, dass ich mich in einem laufenden Verfahren nicht dazu äussern kann und werde.»
Von Dominique Thomi
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