Alfons Brühwiler
hat Anfang Jahr sein Amt als Gemeindepräsident angetreten.
Werner Gmünder (l.) von der Gruppe Anwohner SFS im Töbeli und Christian Allenbach (r.), SFS-Standortleiter Flawil. Im Hintergrund das Relief des Grossprojekts.
Im Flawiler Töbeli möchte die SFS im grossen Stil bauen und das bestehende Werk erweitern. Wie kürzlich bekannt wurde, läuft ein zweites Mitwirkungsverfahren. Die Anwohner des Töbelis können sich mit den geplanten Lärmschutzmassnahmen nicht anfreunden.
Flawil Das Bauvorhaben der SFS im Töbeli Flawil geht in eine weitere Runde. Die WN berichteten vergangene Woche in der Rubrik Gemeindesplitter, dass vom 5. bis 19. Februar ein weiteres Mitwirkungsverfahren läuft. Erstaunt über diese frühe Ansetzung zeigte sich Werner Gmünder der Gruppe Anwohner SFS im Töbeli. «Am 16. Januar wurden wir von der Gemeinde und den Verantwortlichen der SFS zu einer Vorinformation eingeladen. Damals hiess es noch, dass die Mitwirkung im März stattfinde. Nun kommt diese einen Monat früher und ausgerechnet während der Winterferien», ärgert sich Gmünder, der eine Absicht dahinter vermutet. Er habe bei der Gemeinde nachgefragt und es hiess, man verzichte schon während der Sommerferien auf drei Wochen Mitwirkung und Amtliches, so Gmünder. Es ist aber noch etwas anderes, das ihn und die Gruppe weit mehr beschäftigt.
Gemäss Werner Gmünder sei die Lärmbelastung durch die SFS schon jetzt massiv und man habe darauf reagiert. «Die von den Anwohnern gewünschte Lärmschutzwand in Form einer Trockensteinmauer wurde trotz Versprechen nicht wie gewünscht in den Plänen aufgenommen», sagt Gmünder. Die Anwohner hätten bei einer Lärmbelästigungssitzung vor mehr als einem Jahr bei der SFS eine umweltfreundliche und ästhetisch schöne Trockensteinmauer gewünscht, die vom SFS Standortleiter Christian Allenbach auch in Aussicht gestellt worden sei. Dass dem nun nicht entsprochen werde, enttäusche ihn und die Anwohner. Man werde nun im Mitwirkungsverfahren nochmals darauf bestehen, so Gmünder.
Bei der Gruppe Anwohner SFS im Töbeli machte sich schon nach der Projektvorstellung im März 2023 Ernüchterung breit. Insbesondere die Tatsache, dass das überdimensionierte Bauvorhaben nicht mehr jenem der Vorbürgerversammlung entsprach, enttäuschte sie. «Dank des Sondernutzungsplans musste die SFS gesetzlich vorgeschriebene Abstände nicht mehr einhalten. Zudem wurden ihr unter anderem in der Gebäudehöhe zwei Meter mehr zugestanden und das Problem mit dem Mehrverkehr ist auch noch nicht gelöst», erklärt Gmünder.
Von Andreas Lehmann
Christian Allenbach, die Gruppe Anwohner SFS im Töbeli bemängelt, dass die Lärmschutzmassnahmen schlicht unzureichend seien. Was sagen Sie dazu?
Die Erstellung einer Lärmschutzwand entlang der Grundstücksgrenze zu den Anwohnenden war ein Anliegen, das diese im Rahmen des ersten Mitwirkungsverfahrens geäussert hatten. Für die SFS ist es wichtig, die Bedürfnisse der Nachbarschaft bestmöglich zu berücksichtigen, weshalb wir die Grundeigentümer sowie die Bewohner der angrenzenden Liegenschaften bereits im letzten März im Rahmen einer Informationsveranstaltung zur Mitwirkung eingeladen hatten. An der Informationsveranstaltung vom 16. Januar haben wir diesen Dialog fortgeführt. Wir bedauern, dass die jetzt erstmalig im Sondernutzungsplan aufgeführte Lärmschutzwand in der definierten Ausgestaltung von einigen Anwohnenden als unzureichend empfunden wird.
Werden Sie die Pläne diesbezüglich anpassen?
Die geplante Lösung mit einem Sockel aus Sichtbeton und einer Wand aus Holz ist hinsichtlich Funktionalität und Ästhetik die optimale Lösung. Eine einfache Betonmauer hätte den architektonischen Standards des hochwertigen Bauprojekts an dieser besonderen Lage nicht genügt. Eine Natursteinmauer, wie sie vereinzelt von Mitwirkenden gefordert wurde, würde laut Experten die geforderten Dämmwerte nicht erreichen und damit ihrer Funktion nicht gerecht werden.
An der Vorabinformation sei der Start des zweiten Mitwirkungsverfahrens auf den März angekündigt worden. Nun läuft das Verfahren seit dem 5. Februar, warum?
Wir verweisen diesbezüglich auf die Auskunft der Gemeinde Flawil, bei welcher die Terminhoheit liegt.
Weshalb braucht es eine zweite Mitwirkung?
Aufgrund der im ersten Mitwirkungsverfahren eingegangenen Rückmeldungen wurde der Sondernutzungsplan angepasst. Nun hat die Bevölkerung die Gelegenheit, im Rahmen eines zweiten öffentlichen Mitwirkungsverfahrens auch zum angepassten Sondernutzungsplan Stellung zu nehmen. Wir unterstützen dieses zweite Mitwirkungsverfahren als Teil eines sorgfältigen Planungsprozesses.
Inwieweit verzögert das zweite Mitwirkungsverfahren den Terminplan für die SFS?
Das Mitwirkungsverfahren verzögert unseren Terminplan nicht.
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