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Mit «Lex Bazenheid» will der St.Galler Kantonsrat die Gemeinde Kirchberg und deren Weiler entlasten. Archiv
Hohe Sozialhilfekosten und Kritik an der Konzentration geflüchteter Personen belasten die Gemeinde Kirchberg. Der St.Galler Kantonsrat reagierte in der Sommersession mit der sogenannten «Lex Bazenheid» und beschloss vier Verschärfungen im Asylbereich.
Kirchberg Die 120 Mitglieder des Kantonsrats St.Gallen kommen vierteljährlich zu Sitzungsreihen, sogenannten Sessionen, zusammen. Anfang Juni fand die diesjährige Sommersession statt. Unter anderem wurden vier Verschärfungen im Asylbereich beschlossen. Da alle die Gemeinde Kirchberg betreffen, nannte man die Vorlage auch «Lex Bazenheid». «Die Gemeinde Kirchberg hat zwei grosse Probleme im Asylbereich», sagt SVP-Kantonsrat Christian Vogel gegenüber den WN. Enorme Sozialhilfekosten und die Bildung von «Problem-Quartieren» veranlassten den Kantonsrat, so Vogel, zu handeln.
In Teilen der Bevölkerung kursieren vermehrt Begriffe wie «Bazedonien» oder «Bazitrea», eine Anspielung auf die hohe Zahl geflüchteter Personen in bestimmten Quartieren des Dorfes Bazenheid in der Gemeinde Kirchberg. Aktuell beziehen über 250 geflüchtete Personen sowie vorläufig aufgenommene, die länger als fünf beziehungsweise sieben Jahre in Kirchberg wohnen, rund 1,2 Millionen Franken Sozialhilfe pro Jahr. Deshalb verschärfte der Kantonsrat an der Sommersession das Sozialhilfegesetz. Konkret erhalten geflüchtete Personen künftig keine Geldleistung für eine Wohnung mehr, sondern die Gemeinde weist ihnen direkt eine Wohnung zu.
Weiter wurde an der Sommersession beschlossen, dass im Kanton St.Gallen rasch eine gerechtere Verteilung aller geflüchteten Personen über alle Gemeinden hinweg erreicht wird. Dies erfolgt durch die Streichung eines Passus in der Asylverordnung (Art. 14 Abs. 1 Bst. b), der es bisher dem Migrationsamt erlaubte, gewisse geflüchtete Personen nicht mitzuzählen. Kirchberg hat heute auf dem Papier einen tiefen Flüchtlingsbestand, obwohl schon viele dort leben. Neu soll eine ausgeglichenere Flüchtlingsverteilung im Kanton erreicht werden, um die Sozialhilfekosten auf die Schultern aller Gemeinden zu verteilen. Insbesondere soll seitens der Regierung geprüft werden, ob künftig nicht mehr nur diejenigen Flüchtenden angerechnet werden, für die Pauschalabgeltungen des Bundes ausgerichtet werden.
«Sozialhilfe trotz Landesverweis für Kirchberger Flüchtling», titelte die Gemeinde Kirchberg im Gemeindeblatt Anfang Mai. Darin sprach Gemeindepräsident Roman Habrik über den Fall eines kriminellen eritreischen Flüchtlings, der trotz seines Gefängnisaufenthalts und Landesverweises Anspruch auf Sozialhilfe hatte. «Es liegt an den Parlamentarierinnen und Parlamentariern in Bern, unsere Gesetze so anzupassen, dass solche Fälle in der Zukunft nicht mehr vorkommen können. Sonst wird unser Asylsystem unglaubwürdig», schrieb Habrik. Der Kantonsrat hat in der Session das St.Galler Sozialhilfegesetz dahingehend geändert, dass geflüchtete Personen mit Landesverweisung von der Sozialhilfe ausgeschlossen werden. Neu wird ausschliesslich Nothilfe, also Unterkunft, Kleidung und Essen, gewährt.
Der Gemeindepräsident Roman Habrik bemängelte weiter: «Stossend an diesem Fall ist auch, dass unsere Mitarbeitenden, die mit dem Flüchtling im Rahmen der Integration zusammenarbeiten müssen,aus Datenschutzgründen nicht wissen dürfen, was für eine Straftat begangen wurde.» Die St.Galler Regierung soll den Informationsaustausch zwischen kommunalen Stellen und dem Migrationsamt, insbesondere zu vorbestraften Flüchtenden, prüfen. So soll den kommunalen Stellen die Möglichkeit gegeben werden, entsprechende Vorkehrungen zu treffen und sich schützen zu können.
Von Dominique Thomi
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