Roger Edelmann
hat im Rahmen der Aktionstage gegen Gewalt an Frauen drei Sitzbänke umgestaltet.
Die e-ID soll den digitalen Behördenzugang der Schweizer Gemeinden erleichtern. In rund einem Monat entscheidet das Stimmvolk über ihre Einführung.
Flawil/Schweiz «Wir wollten die Bevölkerung auf das Thema elektronische Identifikation (e-ID) und deren Abstimmung am 28. September aufmerksam machen und haben daher die Mitteilung des Bundes dazu zitiert», erklärt Pascal Häderli, Kommunikationsbeauftragter der Gemeinde Flawil. Auch ein Anlass für die Redaktion, mehr über die e-ID zu erfahren. Der Schweizerische Gemeindeverband (SGV) gab Auskunft.
Bereits am 7. März 2021 stimmten Herr und Frau Schweizer über die Einführung elektronischer Identifizierungsdienste, der e-ID, ab. Mit 64,3 Prozent der Stimmen wurde sie abgelehnt. Weshalb sollte es am 28. September nun anders sein? «Aus Sicht des Schweizerischen Gemeindeverbands werden die zentralen Kritikpunkte der vergangenen Abstimmung behoben», sagt Verbandsdirektorin Claudia Kratochvil-Hametner. Die neue e-ID werde ausschliesslich vom Bund, nicht von Privaten, herausgegeben: «Auch sind Datenschutz, Datensicherheit, Datensparsamkeit und Nachvollziehbarkeit wichtige Grundsätze im neuen Gesetz», betont Kratochvil-Hametner.
Für den SGV, so die Verbandsdirektorin, sei die e-ID von grosser Wichtigkeit für die Schweizer Gemeinden. «Die elektronische Identifikation ist ein zentraler Baustein der Digitalisierung. Sie schafft die nötige Vertrauensinfrastruktur für Bund, Kantone und Gemeinden. Sie ermöglicht die unkomplizierte Identifizierung der Nutzerinnen und Nutzer für eine Vielzahl geplanter digitaler Behördendienstleistungen.» Ohne die e-ID sei eine umfassende Digitalisierung der Verwaltung und die damit einhergehenden Effizienzsteigerungen so nicht möglich: «Diese würden erheblich verkompliziert und verzögert.»
Auch wenn der Entscheid über die elektronische Identifikation vom Volk getroffen wird, spielen vor allem die Gemeinden bei der Einführung und Nutzung eine Rolle. «Die Gemeinden sind die erste Anlaufstelle für die Bürgerinnen und Bürger bei Behördenkontakten. Entsprechend bietet die e-ID ein grosses Potenzial dafür, Behördendienstleistungen effizienter, einfacher, sicherer und schneller zu machen», sagt Claudia Kratochvil-Hametner. Mit der e-ID, führt sie aus, würden die Gemeinden künftig feststellen können, ob Unterschriften bei Volksinitiativen oder Referenden gefälscht worden sind. «Ein wichtiger Beitrag zur Stärkung der Demokratie.» Wichtig für eine optimale Umsetzung, so Kratochvil-Hametner, sei, dass neben den Kantonen auch die kommunalen Behörden über ihre Vertreter in die Vorbereitungsarbeiten von Anfang an einbezogen werden.
Wie die e-ID in Flawil einst zum Einsatz kommen könnte, stehe noch nicht fest. Darüber werde man sich gegebenenfalls nach der Abstimmung unterhalten, so Pascal Häderli. Ob Flawil bald digitaler wird, entscheidet sich also am 28. September an der Urne.
Von Dominique Thomi
Ab Einführung der e-ID könnten Nutzerinnen und Nutzer digital ihr Alter nachweisen, ein Bankkonto eröffnen, elektronische Signaturen beziehen, im Organ- und Gewebespenderegister eintragen, Mobiltelefonverträge abschliessen, das schweizweite Behördenlogin verwenden, einen Strafregisterauszug bestellen sowie ein Unternehmen gründen. In Zukunft könnten mögliche Nutzungen wie das Bestellen eines Betreibungsregisterauszugs oder das Unterschreiben von Volksinitiativen und Referenden hinzukommen. Mehr Informationen online unter eid.admin.ch/de/e-id.
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