Claudia Veit
hat in ihrem Monster-Wettbewerb eine Gewinnerin erkoren.
Armin Eugster
Mitte Januar hat das Bundesgericht entschieden, dass der aktuelle Betrieb der Wiler Mädchensekundarschule St.Katharina nicht verfassungskonform ist. Nun äussert sich der Kathi-Stiftungsrat zum Gerichtsurteil.
Wil Der Gerichtsentscheid füllt die Leserbriefspalten und sorgt für kontroverse Diskussionen in der Äbte᠆stadt. Vielerorts stösst der Entscheid auf Unverständnis. So auch bei Armin Eugster. Seit vielen Jahren setzt er sich als Stiftungsratspräsident des Kathi aus voller Überzeugung für die Schule ein. Trotz des niederschmetternden Urteils geben sich Eugster und sein Ratskollegium nach wie vor kämpferisch.
Dass sich das Bildungshaus den Zeichen der Zeit anpassen muss, stand für den Kathi-Stiftungsrat schon länger fest. So hat das Gremium zusammen mit der Stadt über die vergangenen Jahre in einem intensiven Prozess über die künftige Ausrichtung der Schule beraten. Angedacht war eine weitreichende Öffnung der Schule. Aufgrund der Ablehnung durch das Stadtparlament ist der Vertrag am 7. November 2024 gescheitert. Noch immer hängig war die Beschwerde gegen die Ausrichtung der Schule, welche nun das Bundesgericht gutgeheissen hat.
Die aktuelle Medienmitteilung des Kathi-Stiftungsrats trägt den bezeichnenden Titel «Gesellschaft am Scheideweg» und thematisiert die Bedeutung des Entscheids aus einer übergeordneten Sicht. «Das Bundesgericht findet Mädchenschulen diskriminierend. Die 200-jährige Geschichte der Schule St.Katharina Wil wird damit infrage gestellt. Das ist ein schwerer Schlag», so heisst es in der Mitteilung wörtlich. In der Folge hinterfragt der Stiftungsrat einige Details der Urteilsbegründung. So heisst es darin etwa, das Kathi sei konfessionell klar christlich beziehungsweise katholisch orientiert, was mit dem Neutralitätsgebot für Schulen nicht vereinbar sei. Demgegenüber stellt der Stiftungsrat, dass sich sowohl in der Bundesverfassung als auch in der Verfassung des Kantons St.Gallen prägende Passagen auf eine christliche Ausrichtung beziehen. «Jede Person hat das Recht, einer Religionsgemeinschaft beizutreten oder anzugehören und religiösem Unterricht zu folgen», zitiert der Rat etwa aus der Bundesverfassung.
Was den Stiftungsrat besonders irritiert, ist die Tatsache, dass der Gerichtsentscheid gewissermassen die kantonale Hoheit über Schulregelungen infrage stellt. «Es gibt offenbar in der Schweiz gar keinen kantonalen Ermessensspielraum mehr für die Führung einer Schule nach christlichen Grundsätzen», heisst es in der Stellungnahme des Kathi. Der Stiftungsrat wirft die Frage in den Raum, ob das kulturelle Fundament wirklich nicht mehr mit staatlicher Finanzbeteiligung als Schulinhalt vermittelt werden dürfe. Eine weitere Frage bezieht sich unmittelbar auf diejenigen, welche das Angebot des Kathi nutzen. «Was ist mit denjenigen, die das Kathi und seinen offenen und modernen Umgang mit christlichen Werten schätzen? Zum Beispiel mit den 150 Schülerinnen des Kathi und deren Eltern und jeder Menge Angehöriger der christlichen Konfessionen? Für sie ist dieses Urteil ein schwerer Schlag gegen die christliche Kultur an den öffentlichen Schulen», zeigt sich der Stiftungsrat überzeugt. Auf die Beweggründe des Gerichts bezogen spekuliert der Rat: «War das Kathi zu katholisch und zu weiblich?» Abschliessend lassen die Kathi-Verantwortlichen keinen Zweifel daran, dass sie das Urteil nicht einfach so hinnehmen werden. «Wollen wir dem tatenlos zusehen? Nein! Aufgeben ist keine Option.» Mit diesen Worten kündet der Rat an, gemeinsam mit der Stadt und der Politik an Lösungen zu arbeiten.
Von Wiesy Imhof
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