Ruben Schuler
freut sich, dass seine Motion zur Grundsteuer Anklang fand.
Obwohl der Kanton Thurgau keine Abstimmung zum Hochwasserschutzprojekt wollte, muss nun trotzdem darüber entschieden werden. Das Bundesgericht pfeift den Wilener Gemeinderat und den Kanton zurück. Die WN haben das Urteil unter die Lupe genommen.
Region Wil Aus dem Entscheid von Anfang August, welcher der Redaktion vorliegt, geht hervor, dass die Gemeinde Wilen eine Volksabstimmung zu Projektvarianten des Hochwasserschutzes und ihrem Kostenanteil durchführen muss. Dies, weil die Beschwerde eines Wilener Bürgers gegen den Entscheid des Thurgauer Verwaltungsgerichts gutgeheissen wurde. Dieses glaubte, dass die Kosten als gebundene Ausgabe angesehen werden dürften, über die nicht abgestimmt werden müsse.
Hier widerspricht das Bundesgericht in Lausanne nun hart und hat den Entscheid des Verwaltungsgerichts aufgehoben. Dieses schreibt: «Die Politische Gemeinde Wilen wird angewiesen, den Kostenanteil der Gemeinde an den Kosten des Hochwasserschutzprojekts Region Wil als neue Ausgabe der Volksabstimmung zu unterstellen.» Konkret geht es um einen Abschnitt des Huebbachs, der zwar einen kleinen, aber dennoch zentralen und verhältnismässig teuren Teil des gesamten Hochwasserschutzprojekts ausmacht. Doch wie kommt das Bundesgericht dazu, dass die Thematik doch vors Stimmvolk muss?
Ein Blick in die Erwägungen der drei Richter bringt Licht ins Dunkle. Es geht um sogenannte gebundene Ausgaben. Das Bundesgericht hält fest, dass letztlich ausschlaggebend sei, ob eine Ausgabe durch das Gesetz so stark vorherbestimmt sei, dass in sachlicher, örtlicher und zeitlicher Hinsicht fast kein Handlungsspielraum mehr bestehe. Dann würde eine gebundene Ausgabe vorliegen und man müsste darüber nicht abstimmen. Anders ist es aber beim Huebbach. Einerseits wollten die Thurgauer Behörden und das Gericht eine eigene Praxis zur gebundenen Abgabe einführen und so die Volksabstimmung verhindern. Das Bundesgericht erteilte dem Sonderzug eine Absage. Andererseits ging es um die Frage nach dem Wie: Gibt es verschiedene Varianten, wie die Hochwassergefahr gebannt werden kann, soll darüber abgestimmt werden. Konkret ging es um die Frage, ob der Huebbach eingedolt bleibt oder an die Oberfläche geholt wird. Die Thurgauer Behörden stellten sich auf den Standpunkt, dass nur eine Bachoffenlegung mit dem Stollen Hummelbärg möglich sei und es keine Varianten gebe.
Das Bundesgericht kam aber zum Schluss, dass in Wilen der Hochwasserschutz mit verschiedenen Lösungen erreicht werden könne, zum Beispiel mit «Bach wie bisher im Boden» und «Bach neu an der Oberfläche». Mit anderen Worten, es gibt verschiedene Varianten des Wie, die mit verschiedenen Kosten verbunden sind. Darum sind die Ausgaben nicht gebunden und es soll darüber abgestimmt werden können.
Entscheidungsfreiheit belassen
Das Bundesgericht gibt auch einen Fingerzeig an die Behörden und sagt sinngemäss, sie könnten nicht ihre Lieblingsvariante vorziehen und sie so dem Test einer Volksabstimmung entziehen. Vielmehr solle sich das Stimmvolk eine Meinung machen können und über verschiedene Varianten entscheiden dürfen. Das Bundesgericht liess auch keine Hintertür offen: Da in der Region Wil keine Lebensgefahr durch Hochwasser drohe, bestehe kein Zeitdruck und man könne normal demokratisch abstimmen.
Die Diskussionen laufen
Ein Blick auf den Kostenteiler des Projekts zeigt, dass das Öffnen des Huebbachs gemäss der Behördenvariante rund 3,23 Millionen Franken kosten würde. Der Tunnel unter dem Hummelberg ist da nicht miteinberechnet. Bei dieser Behördenvariante würde der Bach aus den Rohren gehoben. Diese offene Bachführung brächte erhebliche Nachteile für die Landwirtschaft mit sich und wäre Spaziergängern kaum zugänglich, so die Befürworter der Variante, den Bach im Boden zu lassen. Dies hat das betroffene Bauernehepaar Müller den «Wiler Nachrichten» bestätigt (WN-Ausgabe vom 16.März: «Busswiler Bauernfamilie wehrt sich»). Eine Bachöffnung diene einzig der Biodiversität, doch Flora und Fauna seien in der angrenzenden Bernhard Baumschule AG schon gut vertreten, argumentieren die Gegner der Bachöffnung. Sie plädieren dafür, den Huebbach wie bisher in der Röhre unter der Wiese hindurchzulassen.
Das ist technisch möglich, wie eine Offerte eines lokalansässigen Tiefbauunternehmens zeigt. Diese sieht vor, dass eine Verlegung von Röhren von 140 Zentimeter Durchmesser statt bisher von 80 Zentimetern lediglich rund 670’000 Schweizer Franken kosten würde. Damit wäre der Durchfluss dreimal grösser und der Hochwasserschutz gesichert. Oder anders gesagt, die Version mit dem eingedolten Bach in grossen Röhren ist 80 Prozent günstiger als die Frauenfelder Behördenvariante, die den Bach offenlegen will.
Wilen will sparsame Lösung
Wie der Wilener Gemeindepräsident Michael Gieseck erklärt, wurde das Urteil seitens der Gemeinde zur Kenntnis genommen. «Wir setzen uns für ein kostengünstiges Projekt ein, das den Einwohnern der Gemeinde und dem Hochwasserschutz dient», lässt er telefonisch mitteilen. Konkrete Ausführungen werden zeitnah folgen, betont er weiter. Man darf also gespannt sein, wie die Gemeinde den Ball aus Lausanne aufnimmt.
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