Claudia Keel-Graf
erklärt, mit welchen Zutaten dasThurbobräu gebraut wird.
Das Thema kommt nicht aus den Schlagzeilen: Was passiert mit dem Haus zum Turm bis zur neuen Nutzung durch die Musikschule? Momentan liegt der Ball wieder bei der Stadt Wil, die sich eine Zwischennutzung überlegt. Eventprofi Michel Staubli ordnet ein.
Wil Michel Staubli, was halten Sie von der aktuellen Situation vom Haus zum Turm?
Der Leerstand dieser interessanten Location an guter Lage ist bedauernd. Das Bedürfnis an Zwischennutzungskonzepten (Pop-ups) und natürlich auch an fixen Räumen für kulturelle Zwecke ist da.
Haben Sie eine Idee, was man aus dem Gebäude machen kann?
Ideen sind vorhanden und im Ansatz auch schon kommuniziert worden.
Haben Sie es sich schon einmal überlegt, die Räume selbst zu nutzen?
Ja, wir haben auch an der Ausschreibung vom März 2023 mitgemacht.
Unser Unternehmen hat schon einige Zwischennutzungsprojekte zwischen Bodensee, St.Gallen und Wil (namentlich Hof zu Wil) realisieren dürfen.
Warum nutzt die Stadt Wil den Raum nicht schon längst selbst und besser?
Das ist so schwierig zu beurteilen. Ein Grund könnten die fehlenden Ressourcen sein.
Könnte man die Räume des Hauses zum Turm auch für Vereine begehbar machen?
In einer multifunktionalen Eventlocation, die ganzjährig betrieben werden kann, ist das sicher möglich.
Warum wurde in den letzten sechs Jahren kein Nutzungsprojekt für das Haus zum Turm angenommen?
Wahrscheinlich, da es die «eierlegende Wollmilchsau» so einfach nicht gibt.
Was halten Sie von der Idee des FDP-Politikers Marcel Malgaroli, eine Markthalle zu machen?
Eine mögliche Idee. Ich unterstütze fast jede Idee – wenn nur etwas realisiert wird.
Warum, denken Sie, wurde trotz guter Lage des Hauses niemand für eine Zwischennutzung gefunden?
Ein Grund dafür könnte meiner Meinung nach die einseitige Risikoverteilung sein.
Wären Sie für einen Verkauf des Hauses?
So eine Liegenschaft sollte im Besitz der Stadt bleiben.
Was wäre Ihrer Meinung nach das Sinnvollste, das die Stadt in dieser Situation machen könnte?
Der Ansatz mit der öffentlichen Ausschreibung war gut. Die Stadt sollte die Rahmenbedingungen klar abstecken, einen sinnvollen Investitionsbetrag sprechen, eine Betreiberorganisation aufstellen und hinter dem definierten Konzept stehen.
Von Lui Eigenmann
Man sei eigentlich nicht mehr davon ausgegangen, dass die Fastnachtsveranstaltung Boxenstopp in Zukunft noch im «Turm» stattfinden kann, so Veranstalter Thomas Abbt auf Nachfrage. Nun aber habe man in den vergangenen Wochen von der Stadt Wil das Signal bekommen, dass man die Partyreihe zu den gleichen Konditionen wie im Vorjahr auch im kommenden Jahr durchführen könne. «Aktuell warten wir auf die Bestätigung des Mietgesuches», so Thomas Abbt und ergänzt: «Dann können wir mit dem Bewilligungsgesuch für das Gastwirtschaftspatent den Situationsplan, die Brandschutzeingabe und das Sicherheitskonzept starten.» Für den Veranstalter ist es eine grosse Freude, dass man die Räumlichkeiten auch an der kommenden Fastnacht vom 2. bis zum 10. Februar bespielen kann. «Es ist jetzt schon sicher, dass wir wieder bis um 2 Uhr morgens aufhaben können», verrät Abbt. Noch nicht sicher ist laut dem Veranstalter, ob auch die Manta-Gang auf der Bühne stehen wird, da diese zur Wiler Fastnacht auf grosser Tournee ist. «Wenn das nicht klappt, werden DJs auftreten», so Abbt gegenüber dieser Zeitung.
Die Stadt Wil benötigt als erste Grundlage eine vertiefte Bedarfsplanung für die Musikschule. In diesem Prozess sei die Leitung Bildung zentral. Da habe es nach der Kündigung der bisherigen Stelleninhaberin per Ende Mai 2023 eine Lücke von einem halben Jahr gegeben, so Michel Burtscher, Leiter Fachstelle Kommunikation. Nun konnte dieser Prozess laut der Stadt aber angestossen werden. Auch nachdem die Bedürfnisse der Musikschule bekannt seien, werde es aber noch einige Zeit bis zur Umsetzung eines Bauprojekts dauern: Zuerst müsse ein Wettbewerb aufgegleist und durchgeführt werden. Danach könne das Bauprojekt entwickelt und eine Volksabstimmung organisiert werden, so Burtscher. Dies sei ein Prozess, der bis zur Eröffnung rund acht Jahre in Anspruch nehmenwerde. Eine Zwischennutzung der Liegenschaft ergebe also durchaus Sinn.
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