Daniel Gerber
bleibt dem Stadtparlament eine weitere Legislatur erhalten.
Dem amtierenden Wiler Stadtpräsident Hans Mäder droht ein Strafverfahren.
Mitten im Wahlkampf um eine zweite Amtszeit als Wiler Stadtpräsident sieht sich Hans Mäder mit zwei Strafanzeigen konfrontiert. Im Fokus steht dabei weiter die E-City-App. Im schlimmsten Fall droht dem 66-Jährigen gar eine Haftstrafe.
Wil Es liegt in der Natur der Sache, dass Hiobsbotschaften immer zur Unzeit kommen. Ausgerechnet jetzt, wo dem Stadtpräsidenten Konkurrenz im Kampf um das Stadtpräsidium erwächst (die WN berichten in dieser Ausgabe), wird er wegen Amtsmissbrauch und ungetreuer Amtsführung angezeigt. Das die beiden Anzeigen, über die die «Wiler Zeitung» als Erstes berichtet hat, genau jetzt kommen, ist auch für Mäder fraglich, wie er auf Nachfrage der WN sagt: «Darüber kann ich nur spekulieren. Ich denke, die Leserinnen und Leser werden sich selber ein Urteil bilden können.»
Im Fokus der Anzeigen steht die E-City-App. Die Verfehlungen in dieser Angelegenheit wurden im vergangenen Jahr bereits von der Geschäftsprüfungskommission und von einem externen Rechtsgutachten festgestellt. Hans Mäder selbst hatte sich dafür im Wiler Stadtparlament auch öffentlich entschuldigt. Das Rechtsgutachten selbst kam allerdings zu einem glasklaren Schluss: «Die Abklärungen zeigen eindeutige Rechtsverletzungen durch den Stadtpräsidenten und den Stadtrat.» Warum es mit der Anzeige nun nur ihn und nicht den ganzen Stadtrat treffe, weiss Mäder nicht: «Das kann ich nicht beurteilen. Dies müssten die beiden Personen beantworten, die bei der Staatsanwaltschaft Anzeige erstattet haben.» Wer hinter den beiden Anzeigen steht, ist bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt. «Es liegt nicht an mir, die Namen offenzulegen», betont der Stadtpräsident. Hans Mäder selbst ist überzeugt, sich strafrechtlich nicht schuldig gemacht zu haben.
Für Hans Mäder sind die Vorgänge im Zusammenhang mit der E-City-App politisch aufgearbeitet: «Die Fakten sind bekannt, der Stadtrat und auch ich haben uns für begangene Fehler entschuldigt. Und quasi zur Strafe wurde ich als Nörgeli verbrannt.» Er sei überzeugt, so Mäder, dass die Wählerinnen und Wähler nun nach vorne blicken und sich die Frage stellen, welcher Kandidat besser geeignet ist, das Amt des Stadtpräsidenten wahrzunehmen. Sich nun selbst aus dem Rennen zu nehmen, kommt für den amtierenden Stadtpräsidenten nicht infrage, auch wenn er gegenüber den WN betont: «Die Belastung, insbesondere für mein Umfeld, ist aber enorm hoch.» Mit seiner Partei, der Mitte, sei er in engem Austausch, so Mäder. Eliane Keller-Hollenstein, Präsidentin von Die Mitte Wil, stärkt Mäder auf Anfrage dann auch den Rücken: «Unsere Partei, Die Mitte, steht klar hinter unserem Stadtpräsidenten Hans Mäder, der zusammen mit dem Stadtrat während der letzten 3,5 Jahre sehr gute Arbeit geleistet hat.» Ausserdem, so Keller-Hollenstein, wurde die Situation durch die GPK und einen Rechtsprofessor aufgearbeitet und abgeschlossen. «Dabei wurde weder durch die GPK noch durch die Justiz eine Klage eingereicht. Deshalb gilt auch für uns weiterhin die Unschuldsvermutung. Es gestattet sich die Frage, ob mit diesen Anzeigen Wahlkampf betrieben wird und wer davon profitieren möchte», so Keller-Hollenstein.
Das maximale Strafmass bei Amtsmissbrauch und ungetreuer Amtsführung beträgt maximal fünf Jahre Gefängnis, bei Veruntreuung durch Behördenmitglieder sogar deren zehn. Den Gedanken an eine solche Strafe schockiere ihn, liess sich Mäder in der «Wiler Zeitung» zitieren. Ob es aber überhaupt zur Anklage kommt, ist derzeit noch offen. Denn, bevor die Staatsanwaltschaft überhaupt aktiv werden und ein Strafverfahren eröffnen kann, kommt es, wie die «Wiler Zeitung» schreibt, bei der Anklagekammer des Kantonsgerichtes zu einem sogenannten Ermächtigungsverfahren. Die Anklagekammer prüft, ob überhaupt genug konkrete Hinweise auf ein strafbares Verhalten vorliegen. Ob es zur Anklage und zu einem Gerichtsprozess kommt, ist noch völlig offen. Die Staatsanwaltschaft könnte das Verfahren auch einstellen. Die «Wiler Zeitung» schreibt, dass die Anklagekammer erst nach den Sommerferien über die Ermächtigung entscheiden wird.
le/ami
Hintergrund ist die Affäre rund um die E-City-App, die als Netzwerk für Vereine, Gewerbetreibende und Stadtbewohner gedacht war. Mäder finanzierte diese in seiner Rolle als Stadtpräsident mit 75’000 Franken aus dem Stadtfonds. Das Problem: Alleiniger Teilhaber der E-City Bärenstarch GmbH, die Trägerin der App, war Mäder selbst.
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