Claudia Keel-Graf
erklärt, mit welchen Zutaten dasThurbobräu gebraut wird.
Der Zuzwiler Grünhof-Kreisel am Ortsausgang in Richtung Henau soll nach zwölf Jahren erneuert werden. Der Gemeindepräsident Roland Hardegger äussert sich zur geplanten Neugestaltung.
Zuzwil Das Innenleben des Grünhof-Kreisels und damit vor allem auch das Kunstobjekt, welches dem Verkehrsknotenpunkt sein prägnantes Aussehen verleiht, wurden seit Eröffnung des Kreisverkehrs im Jahr 2012 kontrovers diskutiert. Die Bürgerversammlung entscheidet im kommenden Jahr über das künftige Erscheinungsbild.
«Bekanntlich gibt es bei der Gestaltung von Infrastrukturen verschiedene Meinungen», so Roland Hardegger. «Der Gemeinderat hat sich erlaubt, nach zwölf Jahren Gedanken anzustellen, ob das Innenleben des Kreisels Grünhof noch zeitgemäss ist. Er kam zum Entscheid, dass er drei unterschiedliche Fachleute dazu einladen möchte. Die Wahl fiel auf die Trunz Wirth AG, weil das Konzept und die Gedanken, die dahinterstehen, den Gemeinderat überzeugt haben.» Am meisten überzeugt hat die Idee deshalb, weil die vorgesehene Bepflanzung die drei Dörfer Zuzwil, Züberwangen und Weieren symbolisch zusammenwachsen lässt.
Wie Nachforschungen der WN gezeigt haben, wurde die Künstlerin Violeta Wagner, welche die Vorlage des aktuellen Kunstobjekts geliefert hat, nicht über die geplante Neugestaltung informiert. Der Gemeindepräsident äussert sich auf die Frage, was den Ausschlag gab, auf eine solche Information zu verzichten. Im Detail sagt er dazu, er habe keine Ahnung, wo die Dame heute wohnt. «Die Idee wurde mit einem Preisgeld abgegolten. Die Wege haben sich seither getrennt», so Roland Hardegger. Aufgrund des Zeitungsberichts möchte er nun jedoch mit der Künstlerin in Kontakt treten.
Über die weitere Verwendung des Kunstobjekts hat sich der Gemeinderat noch keine Gedanken gemacht. Zuerst soll die Kreditgenehmigung durch die Bürgerschaft im Frühjahr 2024 abgewartet werden. Danach folgt die öffentliche Baugesuchsauflage mit Genehmigung vom Kanton. Erst im Anschluss daran kann die definitive Umsetzung in die Wege geleitet werden.
Die Frage, ob von der Gemeinde konkrete Abklärungen getroffen wurden, inwieweit durch die geplante Neugestaltung das Urheberrecht der Künstlerin tangiert würde, lässt der Gemeindepräsident offen. So viel steht fest: Urheberrechte sind weder veräusserbar noch vererbbar noch lassen sie sich auf Dritte übertragen. Selbst wenn also die Gemeinde das Kunstobjekt mit einem Honorar abgegolten hat, so bleibt das Urheberrecht noch immer bei der Künstlerin. Was das für die Neugestaltung des Grünhof-Kreisels bedeutet, müsste geklärt werden.
ami
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