Sarah Büchel
bebildert das Gemeindeblatt in Uzwil mit ihren Drohnenbildern.
Im Kanton St.Gallen sollen Autopendler in der Steuererklärung künftig bis zu 8000 Franken abziehen können. Dies setzten die Fraktionen von FDP, Mitte-EVP und SVP in der Februarsession in einer Reihe von Abstimmungen durch. Damit wurde ein Abstimmungsentscheid von 2015 umgestossen. Der Pendlerabzug beschäftigt die St.Galler Politik schon lange. Es begann mit dem Entlastungspaket des Kantons von 2013: Damals wurden die Abzüge der Fahrkosten für das Auto beschränkt, und zwar auf den Wert eines SBB-Generalabonnements (GA), 2. Klasse.
Heutzutage werden arbeitstätige Personen mit einem langen Arbeitsweg steuerlich benachteiligt. Das muss sich ändern! Denn Arbeit darf nicht noch mehr belastet, sondern muss belohnt werden.
Vor diesem Hintergrund soll der maximale Fahrkostenabzug von 4460 auf 8000 Franken pro Jahr erhöht werden. Das entlastet das Portemonnaie aller Arbeitstätigen, die auf das Auto angewiesen sind. Wer nun behauptet, diese Erhöhung würde zu mehr Autos auf unseren Strassen führen, liegt falsch. Nur wer mit dem öffentlichen Verkehr über eineinhalb Stunden länger pro Tag für den Arbeitsweg hätte, darf den Fahrkostenabzug für sein Auto geltend machen. Diese Leute fahren bereits heute mit dem Auto, schlicht, weil sie müssen. Ein Verzicht auf eine Erhöhung des Abzugs würde somit nicht zu einem einzigen Auto weniger auf der Strasse führen, sondern lediglich die derzeit vorherrschende Arbeitsbestrafung fortführen.
Nicht alle finden einfach so am eigenen Wohnort eine Arbeitsstelle. Der Hinweis der Gegnerschaft, lange Arbeitswege seien einfach zu verhindern, ist darum seltsam und meines Erachtens unsozial. Das kann sich schlicht und einfach nicht jeder leisten. Zudem sprechen wir hier von tatsächlich anfallenden Kosten, die nur anfallen, weil jemand arbeiten geht. Ich bin überzeugt, dass wir Arbeit wieder attraktiver machen und nicht bestrafen müssen. Die FDP setzte sich aus diesem Grund seit Beginn der Beratungen für diese steuerliche Entlastung ein und freut sich, dass diese in der ersten Lesung im Kantonsrat trotz Widerstand von Mitte-Links eine Mehrheit finden konnte. Davon profitieren wird insbesondere auch der Mittelstand!
Vor gut zehn Jahren hat der Kantonsrat die Abzüge der Fahrkosten für das Auto auf den Wert eines SBB-Generalabonnements (2. Klasse) festgelegt. Eine Kompromisslösung, welche den verkehrspolitischen und raumplanerischen Ansprüchen der heutigen Zeit gerecht wird. Diese wurde 2015 auch vom Volk an der Urne klar bestätigt, nachdem die SVP das Referendum ergriffen hatte. Später wurde der Abzug für das Auto zwar um 600 Franken erhöht, damit jenen Mehrkosten Rechnung getragen werden kann, welche für «Park & Ride» anfallen. Mit dem maximalen Abzug von 4460 Franken haben wir bei den Abzügen aber seit Jahren eine einigermassen gerechte Ausgangslage – unabhängig davon, ob jemand mit dem Auto oder mit dem ÖV zur Arbeitsstelle pendelt. Doch nun gab es bei der FDP und der Mitte offensichtlich einen plötzlichen Meinungsumschwung. Zusammen mit der SVP und gegen den Willen der Regierung soll der Abzug auf 8000 Franken festgelegt werden. Profitieren würden lediglich ca. elf Prozent der Steuerpflichtigen, während der Ausfall an Steuereinnahmen auf insgesamt über 16 Millionen beziffert wird. Selbstredend führen diese unerwarteten Ausfälle entweder zu Sparmassnahmen oder zur Erhöhung anderer Steuern, insbesondere in Gemeinden, welche finanziell nicht gut dastehen. Die einseitige Entlastung von Pendlerinnen und Pendlern mit Privatfahrzeug ist nicht nur unfair, sie setzt in Zeiten des Klimawandels auch grundfalsche verhaltensökonomische Anreize: Sie fördert den Umstieg vom ÖV aufs Auto und die Zersiedelung, sie führt zu Mehrverkehr und Stau, zu höheren Infrastrukturkosten, zu zusätzlichem Kulturlandverschleiss und zu mehr Luftverschmutzung. Zudem nimmt der Kontroll- und Verwaltungsaufwand der Behörden massiv zu. Aus der Sicht der Grünen besteht keine Notwendigkeit, diesen in der Bevölkerung breit abgestützten Kompromiss aufzuheben. Wir brauchen keine Hü-hott-Politik, sondern klare Zielsetzungen mit nachvollziehbaren Massnahmen und Planungssicherheit.
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