Laura Oberholzer
ist seit zwei Jahren Leiterin der Midnightsports in Zuzwil.
Die Akte «Kathi» in Sebastian Kollers Büro ist über neun Jahre stetig angewachsen. ami
Das Urteil des Bundesgerichts von Mitte Januar zum Wiler Kathi wird nach wie vor kontrovers diskutiert. Eines steht fest: Der Gerichtsentscheid stellt die traditionsreiche Mädchenschule vor grosse Probleme. Die WN haben sich mit dem Beschwerdeführer Sebastian Koller zum Interview getroffen.
Wil Die Verantwortlichen der Stiftung Schule St.Katharina haben in den vergangenen Jahren alles daran gesetzt, die Zukunft des Bildungshauses zu sichern. Der jüngste Versuch scheiterte im November vor dem Wiler Stadtparlament. Die gutgeheissene Beschwerde von Sebastian Koller und den Jungen Grünen Wil macht dem Kathi das Überleben nun noch schwerer.
Das Bundesgericht hat mit seinem Urteil faktisch das Ende des Kathi in seiner bisherigen Form besiegelt. Als Beschwerdeführer gehen Sie als Sieger vom Platz. Sind Sie stolz auf diese Leistung?
Stolz wäre in diesem Zusammenhang sicherlich der falsche Ausdruck. Ich habe über die zurückliegenden neun Jahre einen enormen Aufwand betrieben. Mit dem Urteil ist eher eine gewisse Erleichterung verbunden, dass nun ein klares Verdikt gesprochen wurde.
In einem Bericht auf «wil24» kommentieren Sie den Gerichtsbeschluss als «herben Schlag für viele Schulen». Waren Sie sich dessen bewusst, dass Sie mit Ihrer Beschwerde viele Bildungshäuser vor ernsthafte Probleme stellen könnten?
Davon musste ich ausgehen, ja.
Würden Sie Ihre Beschwerde vor diesem Hintergrund noch einmal anbringen?
Die Sache hat mich viel Arbeit und Zeit gekostet, aber es steht für mich zweifelsfrei fest, dass es der richtige Weg war. Ich sehe mich als Problemlöser und nicht als Totengräber.
Woran haben Sie sich eigentlich im Grundsatz mehr gestört, an der geschlechtergetrennten Beschulung des Kathi oder an der katholischen Ausrichtung?
Die Benachteiligung der Buben ist aus praktischer Sicht das gravierendere Problem. Aber auch die katholische Ausrichtung einer Schule mit staatlichem Leistungsauftrag ist nicht verfassungskonform. Beides ist inakzeptabel.
Der Richterspruch wird in zahlreichen Medien als Verlust christlicher Grundwerte und abendländischer Kultur kommentiert. Was halten Sie von solchen Aussagen?
Weder ich noch das Bundesgericht stellen christliche Werte infrage. Offensichtlich löst der Richterspruch Ängste aus. Das Urteil mit einem gesellschaftlichen Werteverlust in Verbindung zu bringen, erachte ich als undifferenziert. Es geht einzig um die religiöse Neutralität des Staates.
Das Kathi geniesst in Wil viel Sympathie. Gibt es in Ihrem persönlichen Umfeld Menschen, die sich aufgrund Ihrer Positionierung in der Sache von Ihnen abgewandt haben?
In meinem Umfeld wurde mir im Zusammenhang mit der Beschwerde viel Verständnis entgegengebracht. Meine Mutter war einst selbst Mitglied in der Schulkommission des Kathi und ich kenne und respektiere die Geschichte, die hinter diesem Bildungshaus steht. Dass einige anderer Meinung sind als ich, liegt in der Natur der Sache. Rechtlich bindende Verfassungsgrundsätze stehen für mich nicht zur Debatte.
Das Vertragswerk zwischen Stadt und Kathi, welches im vergangenen Jahr vorgelegt wurde, nahm in weiten Teilen das Gerichtsurteil vorweg. So hat der Vertrag als zentraler Punkt die Öffnung der Schule für Jungen und Mädchen vorgesehen. Die Schule steht ausserdem schon heute Schülerinnen aller Konfessionen offen. Wäre der Vertrag nicht die bessere Lösung gewesen?
Die Grünen prowil wie auch ich selbst hätten uns mehr Entgegenkommen vonseiten der Stiftung gewünscht. Das Kathi zeigte sich wenig kompromissbereit, was die geschlechterübergreifende Nutzung des Schulraums anbelangt. Dadurch hätte der Vertrag zu einem enormen Kostenrisiko für die Stadt geführt.
Der Kathi-Stiftungsrat arbeitet offenbar an einer Lösung, welche trotz des vorliegenden Urteils die Zukunft der Schule sichern soll. Unter welchen Umständen würden Sie persönlich Hand für eine Lösung bieten?
Im Grundsatz stehen der Schule nach dem Urteil drei mögliche Szenarien offen: eine Privatisierung, die Schliessung oder aber ein Schulbetrieb mit öffentlichem Leistungsauftrag, der sich am geltenden Recht ausrichtet. Sofern sich die Schule für letztere Option entscheidet, würde ich eine breit abgestützte Diskussion sehr begrüssen. Selbstverständlich wäre ich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zu Gesprächen bereit und offen, selbst aktiv an einer Lösung mitzuarbeiten.
Hinter vorgehaltener Hand wird darüber spekuliert, ob eine Volksabstimmung die Zukunft des Kathi sichern könnte.
Jede Bestrebung, die dem Gerichtsurteil zuwiderläuft, steht in klarem Widerspruch zu unserem Rechtsstaat. Eine Volksabstimmung zur Erhaltung einer geschlechtergetrennten, jedoch öffentlich finanzierten Schule ist nach dem Urteil nicht mehr zulässig.
Wiesy Imhof
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