Ramon Gschwend
fährt in einer 16-tägigen Rallye bis ans Nordkap+.
Die Mahnwachen haben beim Spital Wil stattgefunden. lin
Vor dem Spital Wil fanden im Frühling Protestaktionen gegen Abtreibungen statt. Die SP-Parlamentarierin Ronja Stahl hat darauf einen politischen Vorstoss eingereicht. Nun liegen die Antworten des Stadtrats vor.
Wil Die Mitglieder eines Schweizer Ablegers der internationalen Organisation «40 Days For Life» hielten von Anfang März bis Mitte April dieses Jahres sogenannte Mahnwachen in Basel, Winterthur und Wil (WN vom 24. April). Durch Beten und Fasten will die Organisation laut eigenen Angaben erreichen, dass Abtreibungen beendet und Abtreibungskliniken geschlossen werden. Auf ihrer Website wird betont, dass die Aktion friedlich geschehe, die Mitglieder also weder rufen noch Frauen direkt ansprechen würden. Die SP-Parlamentarierin Ronja Stahl zeigte sich aber sicher, dass diese Versammlungen gezielt eine anti-feministische Agenda verfolgen und betonte, dass diese eine Einschränkung für das Selbstbestimmungsrecht und die reproduktive Gesundheit bedeuten. In einem politischen Vorstoss an den Stadtrat wollte sie wissen, ob die Aktion bewilligt war und welche Massnahmen dagegen unternommen werden können.
Aus der Antwort des Stadtrates geht hervor, dass sowohl die Fachstelle Kundenservice, Gewerbe und Markt sowie der Sicherheitsverbund und die Polizei Kenntnis von den Gebetsmahnwachen hatten. Dies, da die Stadt für die Aktion eine Bewilligung erteilt habe. Zudem seien auch monatliche Prozessionen bewilligt worden, an denen der Veranstalter rund um das Spital für ungeborene Kinder bete. Als Grundlage für die Bewilligungserteilung nennt der Stadtrat den gesteigerten Gemeingebrauch, welcher im Polizeireglement der Stadt Wil geregelt sei. Demonstrationen oder grössere Kundgebungen, müssten von der Kantonspolizei bewilligt werden, bei den vorliegenden Fällen habe es sich aber bislang nur um Kundgebungen mit wenigen Teilnehmenden gehandelt. Keine Massnahmen nötig Bei Belästigungen oder Störungen im öffentlichen Raum habe die Polizei auf Grundlage des geltenden Polizeigesetzes die Möglichkeit, Personen wegzuweisen. Die bewilligten Prozessionen und Gebetsmahnwachen hätten allerdings bisher nie zu Störungen geführt, die ein Eingreifen der Polizei gerechtfertigt habe, weshalb der Stadtrat weitere Massnahmen nicht für notwendig erachte. Er bezieht sich in seiner Antwort ausserdem auf das Grundrecht der freien Meinungsäusserung. Dessen Einschränkung sei nur dann zulässig, wenn das Verbot gegen Aufhetzung zu Rassismus, der Persönlichkeitsschutz oder die Privatsphäre von Dritten verletzt werde.
Ronja Stahl ist von der Antwort des Stadtrats enttäuscht. Anstatt die Sorgen von Betroffenen ernst zu nehmen, begnüge sich die Stadt damit, auf formale Bewilligungen und die Einhaltung von Auflagen zu verweisen. «Die Stadt argumentiert mit dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit. Doch Grundrechte enden dort, wo sie die Rechte anderer beschneiden. Das Recht auf einen sicheren, ungestörten Zugang zu Abtreibungen ist ein Menschenrecht. Mit ihrer passiven Haltung trägt die Stadt das Risiko mit, dass abtreibende Frauen verunsichert und gesellschaftlich verurteilt werden.» Am Beispiel von Deutschland sehe man, dass rechtliche Möglichkeiten bestünden, Gehsteigbelästigungen einzuschränken und Schutzräume für Betroffene zu schaffen, weiss die SP-Politikerin. «Dass der Stadtrat nicht einmal bereit ist, entsprechende Massnahmen mit dem Spital zu prüfen, ist ein fatales Signal.»
Linda Bachmann
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