Walter Gysel
stellt den Chor Mundo Unido im WN-Vereins-Domino vor.
Die Mitte-EVP und die SVP wollen mit einer Änderung der Kantonsverfassung den geschlechtergetrennten Unterricht sicherstellen. Die Motion der beiden Parteien hat sich in der Herbstsession des St.Galler Kantonsrats durchgesetzt. Wie geht es weiter?
Wil/Kanton St.Gallen Das schriftliche Bundesgerichtsurteil brachte Anfang des Jahres endlich Klarheit in die jahrzehntelange Diskussion um die Rechtslage der Mädchensekundarschule St.Katharina: Die
geschlechtergetrennte Ausbildung und die christliche Prägung des Kathis verstossen gemäss Bundesgericht gegen Grundrechte. Das Urteil bewirkte ausserdem die Aufhebung der Beschlüsse des Stadtparlaments Wil von 2016 zwischen der Stadt Wil und dem Kathi. Der Beschwerdeführer und Stadtparlamentarier der Grünen Prowil, Sebastian Koller, sprach von einem Befreiungsschlag für die Stadt Wil (WN vom 22. Mai). Dennoch halten Teile konservativer Parteikreise am getrenntgeschlechtlichen Unterricht fest. Die Mitte-EVP und SVP reichten in der Frühjahrssession des St.Galler Kantonsrats die Motion «Vielfalt der Schulformen respektieren und absichern» ein. Diese fordert, dass die Pflege von christlich-humanistischen Werten sowie geschlechtergetrennte Unterrichtsformen an der Oberstufe weiterhin zulässig sein sollen. In der Herbstsession vergangene Woche wurde die Motion gutgeheissen. Die Regierung hat nun ein Jahr Zeit, eine entsprechende Verfassungsänderung vorzulegen. Doch was bedeutet dieser Entscheid nun fürs Kathi?
Gar nichts. Das stellt Sebastian Koller auf Anfrage dieser Zeitung schnell klar. «Die Vorstellung, das Kathi könne als reine Mädchenschule weiterexistieren, ist fern jeglicher Realität», so der Grünen-Politiker. «Die Gutheissung einer Motion ändert nichts an der Rechtslage.» Die Schaffung einer klaren gesetzlichen Grundlage für die ehemals konfessionellen Schulen bezeichnet er zwar an sich als begrüssenswert – eine solche Norm gehöre aber ins Volksschulgesetz, nicht in die Kantonsverfassung, und sie müsse selbstverständlich bundesrechtskonform sein. «Die Idee der Motionäre, das Bundesgericht zu übersteuern, zeugt von Realitätsverlust. Selbst wenn die geforderte, kantonale Verfassungsbestimmung dereinst in Kraft treten sollte, bleibt es dabei, dass die Bundesverfassung über der Kantonsverfassung steht.» Das Kathi sowie die beiden weiteren betroffenen Schulen im Kanton St.Gallen, die «Maitlisek» in Gossau und den «Flade» in St.Gallen, müssen sich also gemäss der Rechtsprechung des Bundesgerichts reformieren.
«Aufgrund der Signale des Stiftungsrates bin ich optimistisch, dass das Kathi bis im kommenden Jahr ein neues, bundesrechtskonformes und breit abgestütztes Konzept entwickeln wird», so Sebastian Koller. Wenn dieses einmal umgesetzt sei, werde niemand mehr das Rad zurückdrehen wollen, ist er sicher. Hier scheinen sich der Beschwerdeführer und der Stiftungsrat tatsächlich einig: «Auch wenn dereinst das Volk die vom Kantonsrat geforderte Verfassungsbestimmung gutheisst und somit die christlich-humanistischen Werte verankert sowie die Möglichkeit der geschlechtergetrennten Unterrichtsform auf der Oberstufe wieder zugelassen wird – im Bestreben des Stiftungsrates, die Schule für Knaben und Realschülerinnen und Realschüler zu öffnen, ändert sich nichts», betont Roman Gehrer.
Das Ziel des Stiftungsrats sei es nun, den neuen Schulvertrag zu erarbeiten. Damit dieser zustande kommt, fordert der Stadtrat die Aufnahme von Jungen und die Einführung von gemischtgeschlechtlichem Unterricht sowie einer Realschule. Für die Aufnahme von Knaben sowie Realschülerinnen und Realschüler sind gemäss Gehrer bauliche Massnahmen nötig. «Der aktuelle Schulraum reicht nicht aus. Die Schule St.Katharina bietet auch hier Hand und stellt die nötige Infrastruktur – wenn immer möglich – zur Verfügung», so das Stiftungsratsmitglied. Für die Stadt Wil bedeute dies eine erhebliche finanzielle Entlastung, da kostspielige Investitionen in eigene Gebäude, Räumlichkeiten und Einrichtungen entfallen würden. Ab wann im Kathi auch Jungen unterrichtet werden, sei noch nicht sicher. «Unser Ziel ist es, der Stadt Wil bis voraussichtlich im Mai 2026 einen neuen Vertragsentwurf vorzulegen», so Roman Gehrer.
Linda Bachmann
Lade Fotos..