Roger Edelmann
hat im Rahmen der Aktionstage gegen Gewalt an Frauen drei Sitzbänke umgestaltet.
Bei den Tieren im Ententeich beim Wiler Stadtweier wurde bei vier Enten und einem Schwan das Vogelgrippe-Virus entdeckt. Aufgrund der Infektionsgefahr wurde der gesamte Bestand getötet. Welche Massnahmen der Fall auslöst und weshalb im Stadtweier trotzdem noch Enten paddeln.
Wil Die Vogelgrippe breitet sich derzeit in Europa und auch in der Schweiz weiter aus. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) bestätigt mehrere Fälle des hochansteckenden Virus bei Haus- und Wildvögeln in der Schweiz. Vergangenen Freitag meldete das kantonale Veterinäramt den ersten Vogelgrippe-Fall im Kanton St.Gallen: Bei fünf verstorbenen Vögeln im Ententeich beim Stadtweier wurde das Virus nachgewiesen.
Um die Ausbreitung der Geflügelpest zu verhindern, hat das Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen in Zusammenarbeit mit der internationalen Tierseuchengruppe am Samstagmorgen den gesamten Tierbestand im Ententeich beseitigt. «Die gehaltenen Tiere wurden im Rahmen der Seuchenbekämpfung und aufgrund der Schwere der Erkrankung erlöst», heisst es in einer Mitteilung des Kantons St.Gallen. Betroffen waren 32 Tiere, wie Michel Burtscher, Kommunikationsleiter der Stadt Wil, auf Anfrage mitteilte. Sechs davon seien dem Virus bereits erlegen, 26 wurden getötet.
Aufmerksamen Spaziergängerinnen und Spaziergängern mag allerdings nicht entgangen sein, dass im Wiler Weier doch noch Enten schwimmen. Sind sie dem Veterinäramt entkommen? Kantonstierarzt und Leiter Veterinärdienst des Kantons St.Gallen, Lukas Kenel, bestätigt auf Anfrage dieser Zeitung: «Es hat noch Enten und weitere Wildvögel im besagten Gewässer.» Bei den Enten handle es sich allerdings ebenfalls um Wildvögel, weiss er. Arten wie das Blässhuhn, die Stockente oder die Mandarinente werden auf der Website der Schweizrischen Vogelwarte Sempbach als wildlebende
Vögel aufgeführt. «Vogelpopulationen sind dynamisch. Im Herbst und Winter kommen Zug- und Wasservögel aus dem Norden in die Schweiz, um hier zu überwintern. Die Tiere ziehen von Gewässer zu Gewässer. So werden allfällige Viren erst verbreitet.»
Um den Ententeich als Landeplatz für Wildvögel möglichst unattraktiv zu gestalten, wurde das Gehege mit rot-weissen Flatterbändern überspannt. «Wir können den Teich allerdings nicht hermetisch abriegeln», betont Lukas Kenel. «Und Wildenten halten sich nun mal nicht an die Vorgaben des Kantonstierarztes.» In Wil werden knapp 22’000 empfängliche Tiere gehalten – infizierte Wildvögel und vor allem die Infektion einer weiteren Tierhaltung hätten somit weitreichende Folgen, betont der Kantostierarzt. Wil als Schutzzone Die betroffene Vogelhaltung in Wil wird als Schutzzone und das Gebiet der Stadt Wil als Überwachungszone mit verschärften Präventionsmassnahmen eingestuft, so informierte der Kanton St.Gallen. Da der Zuflug und direkte Kontakt durch Wildvögel aufgrund der unmittelbaren Nähe zum Stadtweiher nicht komplett verhindert werden könne und die Wasserflächen miteinander verbunden seien, bestehe ein stetes Risiko einer erneuten Infektion. Die Tierhaltung könne deshalb bis mindestens Frühling 2026 nicht wieder aufgenommen werden. Ob der Tierbestand zukünftig überhaupt wieder aufgebaut wird, ist laut Michel Burtscher derzeit noch unklar. Der Vogelgrippe-Fall beschäftigt allerdings nicht nur die Stadt Wil, sondern ruft auch nationale Massnahmen auf den Plan.
Bereits 2022 hat das BLV landesweit erhöhte Sicherheitsauflagen angeordnet. Nun hat das Amt die gesamte Schweiz zum Vogelgrippe-Beobachtungsgebiet erklärt. Seit Dienstag gelten nationale Präventions- und Bekämpfungsmassnahmen: Bis Ende März 2026 müssen Geflügelhaltungen auffällige Symptome wie Atemwegsprobleme sofort dem Bestandstierarzt melden. Betriebe ab 50 Vögeln müssen Schutzmassnahmen für den Auslauf umsetzen, Hühner von anderem Geflügel trennen sowie Biosicherheitsregeln wie Zutrittsbeschränkungen und Hygieneschleusen einhalten.
Linda Bachmann
Bislang gibt es gemäss dem Bundesamt für Gesundheit (BAG)
keine Evidenz für eine Ausbreitung der Vogelgrippe unter Menschen. Die Viren der Vogelgrippe seien in der Vergangenheit nur vereinzelt vom Tier auf den Menschen übertragen worden. Übertragungen seien direkt durch die Luft (Atemsekrete, Staub) sowie indirekt durch Berühren von Augen, Nase und Mund mit kontaminierten Händen möglich.
Das BAG stuft das Infektionsrisiko für die Bevölkerung als gering ein. Erste Symptome bei einer Übertragung treten laut BAG zwei bis 14 Tage nach einem Tierkontakt mit Ansteckung auf und können eine grippeähnliche Krankheit mit möglichem schwerem Verlauf verursachen. Einen speziell gegen den aktuellen Virenstamm wirksamen Impfstoff für Menschen gibt es derzeit nicht, das BAG verfolgt jedoch die Entwicklung entsprechender Impfstoffe.
Geflügelprodukte wie Pouletfleisch und Eier können weiterhin ohne Bedenken konsumiert werden, wie der Kanton St.Gallen in seiner Mitteilung schreibt. Es wird aber empfohlen, kranke oder tote Wildvögel nicht zu berühren und diese mit dem genauen Fundort dem Veterinäramt oder der Polizei zu melden.
Weitere Infos auf den Webseiten des BAG, BLV oder des Kanton St.Gallen.
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