Linus Köppel
war beim Besuch des "Solarbutterflys" in Eschlikon mit dabei.
Der Präsident von Pro Wind Thurgau Stefan Mischler äussert sich zur Windkraft.
In der vergangenen WN-Ausgabe äusserte sich Marco Zimmermann vom Verein Lebensqualität Braunau-Wuppenau im Artikel «Das wollen wir nicht» zur eingereichten Bundesgerichtsbeschwerde. In dieser Ausgabe kommen die Befürworter von Windanlagen zu Wort.
Braunau/Wuppenau Stefan Mischler, haben SieVerständnis für die Bedenken seitens des Vereins Lebensqualität Braunau-Wuppenau?
Nein, ich habe kein Verständnis für die Bundesgerichtsbeschwerde.
Warum?
«Pro Wind Thurgau» nimmt die Ängste der Bevölkerung ernst. Wir argumentieren faktenbasiert. Die Angstverbreitung des Vereins Freie Landschaft, zu dem auch der Verein Lebensqualität Braunau-Wuppenau gehört, finden wir stossend.
Haben Sie ein konkretes Beispiel?
Nehmen wir die angesprochene Behauptung des HEV Winterthur zur Wertminderung von Liegenschaften. Es gibt zwei wissenschaftliche Studien in der Schweiz, die belegen, dass Windräder für die Entwicklung der Liegenschaftspreise nicht relevant sind. Wieso werden vom HEV ausländische Studien beigezogen, die durch finanzielle Unterstützung der Kohlelobby erstellt wurden? Wir hätten genug Liegenschaften, die in der Nähe von Windrädern stehen. Diese Bewohner könnten bestätigen, ob ihr Haus weniger wert ist, ebenso die Banken und andere Hypothekenanbieter. Dies ist reine Angstmacherei.
Wie beurteilen Sie die Bundesgerichtsbeschwerde der Gemeinde?
Es wird mittels Abstandsregeln und anderer Forderungen versucht, die Nutzung der Windenergie zu verhindern, bevor die Bevölkerung über ein konkretes Projekt bestimmen kann.
Steht dies im Zusammenhang mit der Energiestrategie 2050?
Ja, klar. Die Gemeinden Braunau und Wuppenau torpedieren damit das Ergebnis der nationalen Abstimmung zur Energiestrategie 2050. Was die Gemeinden versuchen, im Baureglement zu verankern, gehört in die Umweltverträglichkeitsprüfung. Abstände werden durch die Lärmschutzverordnung geregelt. Für uns stellt sich die Frage, ob da nicht Steuergelder verschwendet werden.
Wie stehen Ihrer Meinung nach die Chancen der Gemeinde?
Ich bin kein Rechtsanwalt, doch wenn ich die Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichtes lese, sind die Chancen gleich null.
Welche konkreten Vorteile und Chancen sehen Sie in der Errichtung des geplanten Windparks zwischen Wuppenau und Braunau für die Region und ihre Bewohner?
Es ist wichtig, dass wir den Winterstromanteil erhöhen. Wir müssen vom Strom-Importland wieder zum Exportland werden. Die im Richtplan aufgeführten Regionen können, im Gegensatz zu den anderen, von dieser Produktion profitieren. Die Landbesitzer erhalten Pachtzins, die betroffenen und angrenzenden Gemeinden werden mittels Umsatzbeteiligung abgegolten. Verlegt der Windparkbetreiber seinen Geschäftssitz in die Standortgemeinde, werden die Gewerbesteuern vor Ort bezahlt. Es ist zudem möglich, dass die örtlichen Elektrizitätswerke von Beteiligungen profitieren können.
Wieso ist Windenergie eine Energiequelle, die der Kanton Thurgau braucht?
Die Windenergie ist ein wichtiges Puzzleteil für die Energieversorgung im Winter. Windenergie ergänzt die Photovoltaik prima. Sie ist neben der Photovoltaik eine der Energieerzeugungsarten, die wir in unserem Kanton mit wenig Aufwand erbauen können.
Inwiefern haben die bisherigen rechtlichen Auseinandersetzungen und der Widerstand des Vereins Lebensqualität Braunau-Wuppenau zu Anpassungen oder Verbesserungen des Projektplans geführt?
Der Verein Freie Landschaft Schweiz, zu dem auch der oben genannte Verein gehört, strebt ein Technologieverbot für die Windenergienutzung an. Bis jetzt ging durch die Aktionen des Vereins in erster Linie wertvolle Zeit verloren und es wurde Steuergeld verschwendet.
Inwiefern steht dies in Bezug zum kantonalen Richtplan?
Die Anpassung im kantonalen Richtplan hat mit den Aktivitäten des Vereins nichts zu tun, sondern wurde durch den Kanton vorgenommen. Dies ist auch nachzulesen im ergänzenden Bericht zur Richtplanänderung «Windenergie». ⋌jis
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