Ramon Gschwend
fährt in einer 16-tägigen Rallye bis ans Nordkap+.
Christoph Blocher
Das Schweizerische Bundesgericht ist das einzige mir bekannte Gericht, das sich selber verwaltet. Dieses Bundesgericht reagiert sehr empfindlich auf jegliche Aufsicht, selbst wenn sie nicht die Rechtsprechung betrifft. Man beruft sich jeweils auf die Gewaltentrennung. Doch es gibt auch eine «Gewaltenhemmung», damit keine Staatsgewalt zu mächtig wird.
Als Justizminister habe ich beim Bundesgericht verschiedentlich Missstände festgestellt. Die Schwächen und die mangelnde Aufsicht sind jetzt durch eine längere Liebesbeziehung zweier Bundesrichter offenkundig geworden. Eine solche ist aber durch das Bundesgerichtsgesetz ausdrücklich verboten. Wegen dieser Affäre war das Gericht mutmasslich rechtswidrig zusammengesetzt, sodass etliche Revisionsgesuche eingegangen sind.
Das Bundesgericht hat bei der Bewältigung der Affäre einen schlechten Eindruck hinterlassen. Weil kein wirklicher Wille zum Aufräumen vorhanden war, ist mittlerweile auch das ganze Gericht in Verruf gekommen. Die Gerichtskommission des Parlaments musste sogar die Richterwahlen vom September auf den Dezember verschieben.
Mittlerweile haben allerdings die Bundesrichter das Heft in die Hand genommen. Sie entschieden, den bisherigen Präsidenten dem Parlament nicht mehr zur Wahl zu empfehlen und haben sich mehrheitlich auf eine führungsstärkere Person geeinigt. Das ist ein Lichtblick, ebenso wie die Tatsache, dass eine Gerichtsabteilung einen neuerlichen Vorfall rund um den der Liebschaft beschuldigten Bundesrichter in einer Verfügung deutlich verurteilt: Dieser versuchte nämlich bei einem richterlichen Abteilungspräsidenten zugunsten seiner Sache Einfluss zu nehmen, was selbstverständlich nicht sein darf. Es bleibt zu hoffen, dass im höchsten Gericht endlich wieder für Ordnung gesorgt wird.
E gfreuti Wuche
Christoph Blocher
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