Ramon Gschwend
fährt in einer 16-tägigen Rallye bis ans Nordkap+.
In zwei Wiler Gastrobetriebe wurden wiederholt Hygieneverstösse festgestellt.
Wiederholte Hygieneverstösse in zwei Wiler Gastrobetrieben sorgen für politische Diskussionen. Nachdem die betroffenen Betriebe trotz gravierender Mängel anonym blieben, fordert SVP-Stadtparlamentarier Andreas Hüssy vom Stadtrat Antworten.
Wil Die Berichterstattung über zwei Wiler Gastrobetriebe mit wiederholten Hygieneverstössen hat politische Konsequenzen. SVP-Stadtparlamentarier Andreas Hüssy hat beim Stadtrat eine Interpellation eingereicht. Er verlangt eine Überprüfung der heutigen Informationspraxis und stellt die Frage, ob der Konsumentenschutz ausreichend gewährleistet ist. Gemäss den veröffentlichten Strafbefehlen wurden in den betroffenen Betrieben über längere Zeit erhebliche Hygienemängel festgestellt. Beanstandet wurden unter anderem erhöhte Keim- und Bakterienbelastungen in Lebensmitteln sowie wiederholte Verstösse gegen die Hygienevorschriften. Trotz mehrerer Kontrollen und Nachkontrollen seien die Mängel nicht nachhaltig behoben worden. Für Hüssy ist problematisch, dass die Namen der betroffenen Betriebe nicht veröffentlicht wurden. Dadurch entstehe in der Öffentlichkeit der Eindruck, die Wiler Gastronomie insgesamt sei von solchen Missständen betroffen. Dies schade den zahlreichen Restaurants, Cafés und Imbissbetrieben, die täglich gesetzeskonform und mit hohen Hygienestandards arbeiten. Mit seiner Interpellation will der SVP-Politiker unter anderem wissen, wie der Stadtrat die Auswirkungen solcher anonym veröffentlichten Fälle auf den Ruf der Wiler Gastronomie beurteilt. Zudem fragt er, ob die heutige Informationspraxis den Konsumentenschutz ausreichend gewährleistet oder ob gegenüber dem Kanton eine Anpassung angeregt werden soll. Weiter verlangt Hüssy Zahlen zu den Lebensmittelkontrollen der vergangenen fünf Jahre. Er möchte unter anderem erfahren, wie viele Gastrobetriebe kontrolliert wurden, wie viele Beanstandungen ausgesprochen wurden, wie oft Nachkontrollen notwendig waren und in wie vielen Fällen Betriebe vorübergehend geschlossen oder mit einem Tätigkeitsverbot belegt wurden. Besonders kritisch formuliert Hüssy seine letzte Frage. Wenn selbst wiederholte und über Jahre dokumentierte Hygieneverstösse mit erhöhten Keimbelastungen nicht ausreichten, um die Öffentlichkeit über die betroffenen Betriebe zu informieren, stelle sich die grundsätzliche Frage, wo die Behörden die Grenze ziehen. Aus seiner Sicht müsse geklärt werden, ob es erst eines grösseren Krankheitsausbruchs oder gar eines Todesfalls bedürfe, bevor der Schutz der Bevölkerung höher gewichtet werde als die Interessen eines fehlbaren Betriebs. Der Stadtrat wird die Interpellation nun prüfen und zu den aufgeworfenen Fragen Stellung nehmen.
Lui Eigenmann
Um die Bürger zu beschützen, sollten unbedingt die Namen der Gastrobetriebe veröffentlicht werden, damit man auch weiss, wie man sich schützen kann (auf gut Deutsch: diese Betriebe meiden)
Edi B. antwortenIn Kirchberg regt sich seit..
Die Wirtschaft Region Wil (wrw)..
Die Schülerinnen und Schüler aus..
Nach drei Jahrzehnten verabschiedet..
Andreas Breitenmoser ist neuer..
Sende uns ein Bild oder Video! Bild hochladen
Wir verwenden Cookies zur Unterstützung der Benutzerfreundlichkeit. Mit der Nutzung dieser Seite erklären Sie sich einverstanden, dass Cookies verwendet werden. Für weitere Informationen besuchen Sie bitte unsere Datenschutzerklärung
Lade Fotos..